Ab 2013 haben Eltern einen Anspruch auf ein Betreuungsangebots für unter Dreijährige. Eigentlich kommt der Ausbau des Angebots in den Kommunen gut voran. Dennoch stellt Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder (CDU), mit Blick auf die Vorbereitungen fest: „Es gibt mehr Betreuungsangebote für unter Dreijährige als in den vergangenen Jahren, aber es gibt längst nicht genug.“
Diese Feststellung speist sich aus dem heute vorgestellten Zweiten Bericht zum Kinderförderungsgesetzes (KiföG): Die Zahlen zeigen, wie wichtig das Thema für Eltern ist. Eine gute und ausreichende Kinderbetreuung ist daher für die meisten Kommunen eine vordringliche Aufgabe.
Der Rechtsanspruch ist ein Herkulesaufgabe
Der Knackpunkt aber ist die Finanzierung des Ausbaus. Dazu der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus: „Der Rechtsanspruch ist eine Herkulesaufgabe, die ohne deutlich größere finanzielle Anstrengungen der Länder bis 2013 nicht umzusetzen sein dürfte." Nun seien die Länder gefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen – das seien sie sowohl den Eltern als auch den Kommunen schuldig, ist Articus überzeugt. Auch Ministerin Schröder stellt sich hinter diese Forderung: „Die Länder haben bislang fast ausschließlich Bundesmittel abgerufen. Jetzt sind sie selbst in der Pflicht. Denn wir können es uns nicht leisten, bei der Kinderbetreuung zu sparen.“
Für den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, steht fest: „Die Länder sind verpflichtet, Mehrausgaben der Kommunen im Zusammenhang mit dem Krippenausbau zu tragen. Kreise, Städte und Gemeinden dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben, weil die Länder ihrer – verfassungsgerichtlich bereits festgestellten – Finanzierungsverpflichtung nicht nachkommen.“
Dass es bei dem Ausbau der Kinderbetreuung nicht nur um Quantität, sondern insbesondere auch um Qualität geht, stellte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes heraus. Und macht mit Blick auf die Finanzlage der Kommunen noch einmal klar: „Wir sind nicht in der Lage, den Bürgern immer bessere Leistungen zum Nulltarif zu bieten. Wir erwarten von den Ländern, dass sie ihren Kommunen gezielt helfen den Anforderungen der Eltern gerecht werden. Deshalb dürfen die Zuweisungen an die Kommunen nicht gekürzt, sondern müssen erhöht werden.“
Weitere Informationen zum KiFöG-Bericht und dem Investitionsprogramm