„Wichtig ist vor allem: Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Bundesagentur als Grundsicherungsträger Risiken auf Länder und Kommunen abwälzt“, sagte die Vorsitzende der ASMK, Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer. Die Minister plädierten daher bei nur einer Enthaltung für das so genannte ZAG-Modell, auf das sich der ehemalige Arbeitsminister Olaf Scholz im Februar mit den Ländern verständigt hatte. Es scheiterte damals am Widerstand der CDU.
Das Modell sah vor, so genannte Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) zu bilden, in denen Arbeitslose betreut werden. Hiermit sollte sowohl die Versorgung der Hartz-IV-Empfänger aus einer Hand sichergestellt, als auch den Einwänden des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden. Dieses hatte Anfang des Jahres die Betreuung von Arbeitslosen in „Argen“ für verfassungswidrig erklärt.
Mehr Hartz-IV für Kinder
Arbeitsminister Franz-Josef Jung, der an den Beratungen der ASMK zeitweise teilgenommen hatte, kündigte an, die Forderungen der Länder in ein neues Eckpunktepapier einzubeziehen. Diese wollen mit dem Ministerium im Rahmen einer Sonder-Sitzung das weitere Vorgehen beraten.
Gleichzeitig sprachen sich die Länderminister für eine rasche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Kinder aus. Sie schlugen vor, ihnen künftig neben den Grundbedürfnissen wie Kleidung und Essen auch die Kosten für Musik- oder Sportverein zu bezahlen. Das Bundessozialgericht hatte die pauschal festgesetzten Regelsätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt.
Länder gegen Jungs Hartz-IV-Pläne
Das Bundesverfassungdgericht hat nich nur die Regelsätze für Kinder auf den Prüfstand gestellt sondern auch die Regelsätze für Erwachsende!
Sollte es zur teilung von den Argen und Komunen kommen droht für die Arbeitslosen das totale Bürokratische Chaos. Hartz 4 war verfassungswidrig und bleibt es im ganzen so oder so. Angefangen von der Mischverwaltung über den Regelsätzen bis hin zu den Strafsanktionen.