Jede Stadt hat sie. Ihre Trendviertel, die urbane Erfolgsträger anziehen und Alteingesessene und weniger zahlungskräftiges Klientel verdrängen. In Berlin verdeutlicht das: Der durchschnittlichen Quadratmeterpreis für neu abgeschlossene Verträge liegt bei 5,82 Euro – in gefragten Stadtteilen wie zum Beispiel Prenzlauer Berg fallen für freien Wohnungen hingegen acht Euro und mehr an. Diese Mietpreise sind das Resultat einer kontinuierlichen Steigerung der Mieten um rund 2,1 Prozent per anno, die laut Mietspiegel 2009 die ortsübliche Vergleichsmiete von vier Euro (1999) auf nunmehr 4,83 Euro klettern ließ. Grund genug für die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer (SPD) zu insistieren: „Wir wollen die Mieter vor Vermieterwillkür und Mietwucher schützen.“
Mehr Mieterschutz für günstigen Wohnraum
In Zukunft sollen die Neuvertragsmieten an den aktuellen Mietspiegel angelehnt werden. Bisher kann der Vermieter diese weitestgehend frei festsetzten. In der Vergangenheit hat dies laut Deutschem Mieterbund zu Miethöhungen von 30 bis 50 Prozent in Ballungszentren geführt. Auch Erhöhungen der Miete innerhalb bestehender Verträge sollen gekappt werden: So soll die Kaltmiete um maximal 15 Prozent in einem Zeitraum von vier Jahren angehoben werden dürfen und nicht, wie bisher möglich, um 20 Prozent in einem Dreijahreszeitraum. Die Vorschläge der Senatorin sehen darüber hinaus vor, dass Wohnungen, die aus der Sozialbindung herausgenommen werden, ebenfalls ein niedriges Wohnpreisniveau sichern, indem sie dem Mietspiegel folgen.
Mehr Mieterschutz für klimafreundliches Wohnen
Jeder Vermieter muss für seine Wohnungen einen Energieausweis vorweisen können, der darüber Auskunft gibt, welchen Energiebedarf der Mieter zu erwarten hat. Dieser Ausweis soll in Zukunft unaufgefordert dem potenziellen Mieter vorgelegt werden. Sollten die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Klimaschutz laut Ausweis nicht erfüllt sein, so hat der Mieter nach den Plänen Junge-Reyers daraufhin die Möglichkeit, seine Miete zu mindern. So entstehe ein zusätzlicher Anreiz für Vermieter, beispielsweise eine energiesparende Fassadendämmung vorzunehmen. Derlei Modernisierungsmaßnahmen soll der Vermieter auch weiterhin auf die Miete umlegen dürfen. Allerdings soll die dadurch bedingte, jährliche Mieterhöhung nur noch neun Prozent der Modernisierungskosten ausmachen dürfen und nicht länger elf Prozent.
Deutscher Mieterbund begrüßt die geplante Initiative im Bundesrat
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten begrüßt die Vorschläge der Senatorin. „Während die Bundesregierung bisher ausschließlich über Verschlechterungen der Mieterrechte nachdenkt, stärken die Berliner Vorschläge die Mieterrechte.“ Und weiter: „Sie schützen Mieter gegen zu hohe und zu schnelle Mietsteigerungen.“ Nach wie vor bliebe dem Vermieter die Möglichkeit erhalten, die Miete ortsüblich zu erhöhen. Lediglich die Praxis, die Mieter an den Modernisierungsmaßnahmen zu beteiligen, sei problematisch. „Besser wäre es, die Möglichkeit derartigen Modernisierungszuschlag ganz zu streichen und Mieterhöhungen immer von den Zahlen des Mietspiegels abhängig zu machen.“