Das Landesverfassungsgericht hat entschieden: bis zum 30. September 2012 müssen die Wähler erneut an die Urnen. Eigentlich fände die nächste reguläre Landtagswahl erst 2014 statt. Somit ist die schwarz-gelbe Regierung in Kiel erneut unter Druck geraten. Hintergrund der heutigen Gerichtsentscheidung war die Klage der Grünen und des Südschleswigschen Wählerverbandes. Streitpunkt war die Begrenzung von Ausgleichsmandaten für die Opposition, als Kompensation für die vielen Überhangmandate der amtierenden Regierung.
Wahlgesetzänderung ebenfalls notwendig
Die derzeitige Sitzverteilung im Kieler Landtag ist laut Richterspruch nun tatsächlich unrechtmäßig. Bei der jetzigen Situation bedeutet das, dass sich der knappe Vorsprung der Regierung von nur einem Sitz, noch dünner anfühlen wird. Außerdem ist der Gesetzgeber aufgefordert, das Wahlrecht zu ändern und die jetzige Unklarheit, die diesen Streit provoziert hat, zu beseitigen.
Reaktion der Landes-SPD folgt prompt
Damit steht für SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzendem Ralf Stegner fest, dass die amtierende Landesregierung "auf Basis eines verfassungswidrigen Wahlrechts und ohne die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ins Amt gelangt" ist. Daher fehle ihr auch die Legitimation weiterhin eine Politik gegen die Mehrheit der Bevölkerung zu gestalten.
Weitere Informationen: http://www.wahlrecht.de/