Der rot-grüne Nachtragshaushalt verstößt aus Sicht der Richter des Verfassungsgerichtes Münster gegen die Vorgaben der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Sie erklärten den Haushalt des bevölkerungsstärksten Landes für nichtig. Die CDU- und FDP-Fraktionen im Landtag hatten die Klage eingereicht und fordern nur Konsequenzen für den Haushalt 2011.
Der von den beiden Oppositionsparteien kritisierte finanzpolitische Kurs ist aus Sicht der rot-grünen Regierung jedoch notwendig: Auf Risiken der WestLB will man ebenso vorbereitet sein, wie auf zusätzliche Ausgaben im sozialen Bereich und der Bildung. Im Nachtragshaushalt 2010 wurde die Neuverschuldung folglich auf 8,4 Milliarden Euro erhöht. Darin enthalten waren beispielsweise rund 300 Millionen Euro zur Entlastung der Kommunen. Für sieben Millionen Euro wollte man neue Lehrerstellen schaffen.
Reaktionen aus der SPD
Zu dem Urteil merkte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) an, dass man das Urteil genau prüfen werde. Bisher sehe sie aber keine Auswirkungen auf den Haushalt 2011. Dem schließt sich der SPD-Landtagsfraktionschef Norbert Römer an: „Sobald uns die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werden wir intensiv prüfen, wie wir damit umgehen.“ Aber, da Produktion und Beschäftigung in NRW nach wie vor durch die Wirtschafts- und Finanzkrise belastet seien, liege nach wie vor eine Störung des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes vor.
Ob oder wann Neuwahlen zu erwarten sind, ist derzeit ungewiss. Norbert Röttgen (CDU), derzeit noch Bundesumweltminister aber auch Spitzenkandidat in NRW, hatte noch vor kurzem gefordert, die rot-grüne Regierung solle den Weg für Neuwahlen freimachen. Ob er diesen Wunsch zurzeit immer noch hegt, kann bezweifelt werden – steht seine CDU doch in aktuellen Umfragen mit dem Rücken zur Wand.