Demnach sollen Wahlausschüsse künftig bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern Auskünfte beim Verfassungsschutz anfordern können. Sollten sich die Zweifel bestätigen, fehle die Voraussetzung für ein Wahlamt und damit auch für die Zulassung zur Wahl. Nach der Wahlverfassung Mecklenburg-Vorpommerns sind haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister sowie Landräte Wahl- oder Ehrenbeamte, für die das Landesbeamtengesetz gilt. In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu zählt auch die Verfassungstreue.
Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 setzt die Landesregierung ihren Kampf gegen Rechts fort. In einem Erlass hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits Anfang 2007 festgelegt, dass zu den Direktwahlen nur Bewerber zugelassen werden, die verbindlich ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgeben. Daraufhin waren in diesem Jahr drei NPD-Mitglieder von Wahlen ausgeschlossen worden, zuletzt bei der Direktwahl des Schweriner Oberbürgermeisters am 14. September.