Ein neuer Artikel im Grundgesetz soll sicherstellen, dass die Weiterführung der Jobcenter legal ist. Mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Grünen ist die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit sichergestellt. Damit wird die Auflage des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, bis Ende 2010 eine Neuordnung der Jobcenter zu organisieren, obsolet. Die Jobcenter können deshalb in der jetzigen Form weitergeführt werden. Die Langzeitarbeitlosen werden weiterhin von einer Behörde in den Jobcentern betreut.
Mit dem neuen Gesetzesartikel wird die bisher befristete Regelung der 69 Optionskommunen zur Dauereinrichtung und deren Zahl wird auf 110 erhöht. Auch in dem neuen Gesetz liegt die Zuständigkeitszahl bei einem Betreuer für 150 Arbeitslose. Die Betreuer von jüngeren Arbeitslosen unter 26 werden künftig nur 75 betreuen, um bei den jüngeren einen besseren Einsatz zu sichern. Die SPD hat zudem durchsetzen können, dass die 3 200 befristeten Stellen von Mitarbeitern in den Jobcentern in Festeinstellungen umgewandelt werden. Der neue Grundgesetzartikel muss, nachdem er jetzt durch den Bundestag gekommen ist, auch im Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, um gültig zu sein.