Der Stabilitätsrat ist ein Gremium, das aus Vertretern von Bund und Ländern zusammengesetzt ist und die Haushaltsführung dieser beiden politischen Ebenen überwachen soll. Dem Gremium gehören der Bundesfinanzminister, die Landesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister an. Bereits in seiner zweiten Sitzung im Oktober 2010 hatte der Rat festgestellt, dass es in den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage gab.
Bei seiner dritten Sitzung nun ist ein neuralgischer Punkt erreicht: Die festgelegten Schwellenwerte sind in den betroffenen Ländern überschritten. Der Stabilitätsrat wird nun mit Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein Sanierungsmaßnahmen vereinbaren. Es ist das erste Mal, dass dieses Verfahren Anwendung findet. Die betroffenen Länder sollen bei der Sanierung ihrer Haushalte schärfer überwacht werden.
Keine unmittelbaren Folgen
Der aktuelle Beschluss des Gremiums hat allerdings keine direkten Folgen für die betroffenen Länder. Wichtig ist auch die Tatsache, dass kein Sanktionsmechanismus in Gang gesetzt worden ist. Ebenso wenig handelt es sich um eine plötzlich aufgeheizte Entwicklung in diesen Ländern. Sie haben bereits Sparmaßnahmen ergriffen, um die angespannte Haushaltslage in den Griff zu bekommen. Dafür erhalten sie im Gegenzug Finanzhilfen, um die Schuldenbremse ab 2020 einhalten zu können.