Auf einem Treffen am Sonntagabend zwischen der Bundesarbeitsministerin und den Ministerpräsidenten der Länder kam es zur Einigung über eine Legalisierung der Mischverwaltung in den Jobcentern durch eine Grundgesetzänderung. Letzte Woche hatte Hessens Ministerpräsident Roland Koch gegen eine Trennung der Jobcenter plädiert. Am Wochenende sprach sich auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt für eine Grundgesetzänderung aus.
Die Mischverwaltung in den Jobcentern war vorletztes Jahr vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verurteilt worden. Die Karlsruher Richter hatten eine Neuordnung bis Ende 2010 verordnet. Mit einer Grundgesetzänderung würde die Bundesregierung diesen Beschluss außer Kraft setzen. Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht die Bundesregierung aber die Stimmen von der SPD.
Die Arbeitsministerin will mit SPD-Fraktionschef Frank Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck einen Verhandlungstermin vereinbaren.
Die SPD hatte schon durch Ihren Fraktionsvize Hubertus Heil verlauten lassen, dass sie zu einer Grundgesetzänderung bereit sei. Bereits letztes Jahr hatte der damalige SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz sich mit den Ländern auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Diese Einigung wurde aber von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgewiesen.