In die Diskussion um die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken hat die schwarz-gelbe Bundesregierung einen neuen Punkt eingebracht: Die Verlängerung soll jetzt ohne Zustimmung des Bundesrats durchgedrückt werden. Auslöser dieser neuen Volte ist die für die Union katastrophal verlaufene Nordrhein-Westfalen-Wahl am 9. Mai und der damit einhergehende Verlust der Mehrheit im Bundesrat.
Während unionsregierte Länder wie Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, deren Alt-Reaktoren kurz vor der Abschaltung stehen, Druck machen, den Bundesrat zu umgehen, bejaht Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) weiterhin die Zustimmungspflicht des Bundesrats. Dabei berufen sich die Länder auf die Tatsache, dass die rot-grüne Bundesregierung den Atomausstieg im Jahre 2002 auch ohne den Bundesrat beschlossen hatte.
Zwei sich widersprechende Analysen und keine konkrete Antwort
Wer im Recht ist, ist noch unklar, da der wissenschaftliche Dienst des Bundestags zwei widersprüchliche Analysen zum Thema ausgegeben hatte. In der einen kommt er zu dem Schluss, dass eine Verlängerung nur mit Zustimmung der Länder erfolgen kann, da sie zu einer Personal- und Kostenerhöhung bei den Ländern führen würde. In der zweiten Analyse heißt es, dass es weitgehend beim Bundestag läge, "ein Gesetz so zu beschließen, dass die Zustimmung des Bundesrats nicht notwendig ist".
Käme die Regierung zu dem Schluss, dass der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, könnte ein jahrelanger Rechtsstreit um die Laufzeitverlängerung entbrennen, da Länder, in denen SPD, Güne und/oder Linke (mit-)regieren (alle drei Parteien haben sich strikt gegen eine Laufzeitverlängerung ausgesprochen), klagen würden.