Die baden-württembergische Landesregierung ist sich nicht einig mit dem Gemeindetag in Baden-Württemberg über die Einführung der sogenannten Werkrealschule, die die Hauptschule größtenteils ersetzen soll. Eine mehr berufsorientierten Schulung soll die Werkrealschule mit sich bringen. Von den 1 200 Hauptschulen in Baden-Württemberg sind 600 einzügig, das heißt, es gibt nur jeweils eine Klasse für jeden Jahrgang.
Die Landesregierung will eine Klassengröße von mindestens 32 Schlülern pro je zwei Klassen durchsetzen, wenn die Werkrealschule genehmigt werden soll. Bleibt es bei dieser Vorgabe, werden viele Gemeinden im ländlichen Raum künftig keine Werkrealschule haben. Die Klassengröße bringt das Problem von vermeintlichen Schulschließungen mit sich, weil durch größere Klassen in der Werkrealschule mehr Schüler längere Fahrten in benachbarte Gemeinden in Kauf nehmen müssen. Obwohl die Resonanzen zur neuen Schulform größtenteils gut sind, müssen die Kommunalpolitiker bis auf Weiteres die alte Hauptschule weiterhin anbieten, und dies erschwert die Planung erheblich.
Die Folgen der neuen Werkrealschulen werden wahrscheinlich erhebliche Schulschließungen im ländlichen Raum mit sich bringen. Das Kultusministerium hat bereits 500 Anträge entgegengenommen für die Einführung der Werkrealschule, die mit dem Schuljahr 2010/2011 eingeführt werden soll. Einzelne Gemeinden wollen gegen die Genehmigungspraxis von Werkrealschulen klagen.