Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Dienstag, Wahlcomputer als verfassungswidrig einzustufen, werden alle Wahlen im Superwahljahr 2009 traditionell ablaufen: durch Ankreuzen der Kandidatin/des Kandidaten auf Papier. Als Grund für die Verfassungswidrigkeit nannten die Richter die fehlende Kontrolle bei der elektronischen Stimmenauszählung. Im Klartext: "Jeder Bürger muss die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können." Dem Vorwurf der Technikfeindlichkeit hielten die Richter entgegen, dass der Wähler den Prozess der Abstimmung "zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis nachvollziehen" können muss.
Vorausgegangen war dem Urteil eine Klage des Physikers Ulrich Wiesner und seines Vaters Joachim Wiesner, seines Zeichens emeritierter Politikwissenschaftsprofessor, nach der Bundestagwahl 2005. Beide sahen in dem Einsatz von Wahlmaschinen ein drohendes "Kontrollvakuum nach der Stimmabgabe". Ungültig wird die Wahl von 2005 und nachfolgende Wahlen, wo Wahlcomputer zum Einsatz kamen, nicht, da bei den Einsätzen keine Fehler oder Manipulationen, wie in den USA oder Irland geschehen, nachgewiesen werden konnten. Auch brauchen die Kommunen oder Länder die schon vorhandenen Geräte (allein Dortmund hat schon 2001 290 Wahlcomputer angeschafft) nicht wegwerfen, sie müssen nur dergestalt umgebaut werden, dass die Stimmabgabe für den Bürger nachvollziehbar bleibe.