Bericht zum Podium „Moderne Daseinsvorsorge zwischen Konkurrenz und Kooperation“
Europa beginnt vor Ort, sagte der Vorsitzende der SPD-Gruppe im EU-Parlament, Bernhard Rapkay, in seinem Impuls „Ein europäischer Blick auf die Zukunft der Daseinsvorsorge“. Der Kontinent wandele sich kommunalpolitisch, kehre stärker zur Basis zurück. Auch im EU-Parlament sei man zuerst Bürger seiner Stadt oder Region und deshalb gut beraten, sich mit den Räten und Parlamenten daheim rückzukoppeln. Daraus resultiere aber auch eine sehr breit gefächerte Sicht unter den 27 EU-Staaten auf den Begriff Daseinsvorsorge. Und letztlich könne und dürfe es keine gemeinsame europäische Daseinsvorsorge geben. Dennoch müsse hinter diesem Begriff aber tatsächlich eine Vorsorge stehen, keine Daseinsfürsorge, so Rapkay.
Einig sei man dahingehend, dass man darunter Dienstleistungen verstehe, die die öffentliche Hand bereitstellt und die für den Alltag der Bürger und die Arbeit der Unternehmen unverzichtbar sind. Zugleich warnte er vor zu starken marktliberalen Tendenzen, wenn man die Daseinsvorsorge aus Sicht des europäischen Binnenmarkts definiere. Nötig seien vielmehr gemeinsame Regeln sowie eine klare Strukturierung von Daseinsvorsorge in nichtwirtschaftliche Leistungen (Polizei, Justiz etc.), in Aufgaben von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Telekom, Post, Energie, Verkehr, öffentlicher Rundfunk etc.) sowie in jene „schwierige Kategorie“, in die etwa Abfall, Wasser und Abwasser fallen. Hierfür gebe es keine spezifischen EU-Regelungen – und damit eine gewisse Rechtsunsicherheit, die bald überwunden werden müsse.
Rapkay plädiert für direkt greifende europäische Gesetze, mithin einen verbindlichen Rechtsrahmen, der fünf Kernpunkte enthalten müsse:
1. Definition und Bereitstellung der Leistungen der Daseinsvorsorge obliegen den Mitgliedsstaaten und ihren Gebietskörperschaften. Es soll aber gemeinsame Kriterien geben – etwa Verlässlichkeit, Qualität, Effizienz, Erschwinglichkeit, Nutzung, Verbraucherschutz, Beteiligung der Nutzer, demokratische Kontrolle der Leistungserbringer.
2. Der Wettbewerb muss als Instrument und nicht als Ziel an sich verstanden werden. Daseinsvorsorge und Wettbewerb sind kein Gegensatz.
3. Die Dienstleistungserbringung muss sowohl privaten als auch öffentlichen Unternehmen zustehen. Die Entscheidung darüber, wer sie erbringt, muss dezentral getroffen werden.
4. Bei der Erbringung der Dienstleistung haben die Kommunen ein Recht auf Eigenproduktion. Sie können somit bei Wahrung bestimmter Voraussetzungen Leistungen der Daseinsfürsorge selbst oder durch eigene Unternehmen und ohne Ausschreibung bereitstellen.
5. Die für die Entscheidung über die Anwendbarkeit der Wettbewerbs- und Binnenmarktregeln in Einzelfragen notwendige Abgrenzung nach wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten ist nach transparenten, nachvollziehbaren Kriterien zu erarbeiten.

© Lorenz Richter
Den zweiten Impuls gab Stephan Weil, OB in Hannover, zum Thema „Ein deutscher Blick auf die Zukunft der Daseinsvorsorge“. Als Präsident des VKU verwies er zugleich auf eine lange erfolgreiche Tradition der Kommunalwirtschaft in Deutschland. Überdies seien kommunale Ver- und Entsorger nicht nur die vermeintlich kleinen Mitspieler, die entweder von großen Unternehmen geschluckt werden oder zu klein sind, um politisch wahrgenommen zu werden. Denn mit Umsatzerlösen von ca. 70 Milliarden Euro und insgesamt 230 000 Beschäftigten schaffen allein die im VKU organisierten Unternehmen Arbeitsplätze in vielfältigen Bereichen. Stadtwerke tätigten Investitionen in Höhe von 6,7 Milliarden Euro jährlich. 2007 hatten die kommunalen Versorger einen Anteil von 40 Prozent am Strommarkt. Sie deckten 62 Prozent des Wärmebedarfs und 47 Prozent der Gasnachfrage. Ihr Anteil an der Trinkwasserversorgung beträgt 77 Prozent.
Überdies seien kommunale Unternehmen Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung. Sie investieren in Arbeitssicherheit, Berufsausbildung und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Weil geht davon aus, dass die Zukunft der VKU-Unternehmen eng mit der Entwicklung der deutschen Ver- und Entsorgung verknüpft ist. Aktuell herrsche – getrieben von Brüssel – die Diskussion über die Privatisierung der Wasserwirtschaft. Ohne Beachtung der besonderen Bedeutung des Gutes Wasser für Umwelt und Gemeinwohl werde die Diskussion immer wieder mit dem Hinweis auf die natürliche Monopolstellung der örtlichen Wasserversorgung und den pauschalen Verweis auf die regional differierenden Preise bei der Trinkwasserversorgung entfacht, rügte er. Dass hierfür unbeeinflussbare Faktoren wie naturräumliche Gegebenheiten, Siedlungsdemografie und -dichte, Abnehmerstruktur und Größe des Versorgungsgebiets ursächlich sind, werde dabei vollständig ausgeblendet.
Dennoch sei die aktuelle Situation der deutschen Kommunalwirtschaft durch ein sich immer schneller veränderndes Umfeld gekennzeichnet, das ihren Handlungsspielraum weiter verenge. Bei einigen aktuellen Kraft werks - projekten bestünden erhebliche Unsicherheiten bezüglich verlässlicher politischer Rahmenbedingungen, was bereits zur Absage von Kraftwerks projekten geführt habe – und all dies vor dem Hintergrund der Überalterung des Kraftwerkparks in Deutschland.
Weil plädierte für dezentrale Strukturen auch als unverzichtbare Voraussetzung zur Erreichung der sehr ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die besonders umweltfreundlichen und effizienten Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen benötigten für einen effektiven Einsatz eine gewisse Verbrauchsnähe und würden daher ganz überwiegend im kommunalen Bereich mit seinen dezentralen Versorgungsstrukturen eingesetzt. Kommunale Eigenerzeugung stamme heute zu 84 Prozent aus solchen KWKAnlagen, daher seien Stadtwerke schon jetzt Vorreiter des Klimaschutzes.