Bericht zum Forum „Fördern und fordern – Hartz IV und die Folgen“
Kaum eine Reform der deutschen Sozialpolitik war und ist so umstritten wie die Zusammenlegung der früheren Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II. Knapp drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung wurde im Rahmen des 2. DEMO-Kommunalkongresses Bilanz gezogen und kontrovers diskutiert. In seinem Eingangsstatement verwies der Sozialwissenschaftler und Geschäftsführer der prosozial GmbH, Stephan Idel, auf die Herausforderungen und Schwierigkeiten, die sich erst in der praktischen Umsetzung der neuen Sozialgesetzgebung ergaben.
Seine Kernthesen:
1. Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit seien die Basis für Sozialpolitik. Der beachtlichen Senkung der Arbeitslosigkeit stünde bei weitem keine entsprechende Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse gegenüber. Zumal ALG-IIEmpfänger in Fortbildungen oder ähnlichen Aktivierungsmaßnahmen gleich aus der Statistik herausgenommen werden.
2. Es fehlten bisher belastbare Auswertungen von Kosten und Nutzen von Aktivierungsmaßnahmen für das Fallmanagement in den Argen und Jobbörsen vor Ort.
3. Eine viel zu geringe Kenntnis über die möglichen psychosozialen Hilfen (z.B. Drogen- oder Schuldnerberatung) verhindere eine effektive Heranführung besonders von Langzeitarbeitslosen an die Arbeitswelt. Vor Ort funktioniere die vom Gesetzgeber vorgesehene Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen mit ihren unterstützenden Netzen kaum. Gerade das sei aber notwendig, denn man könne die Hilfesysteme nicht zentral steuern.
4. Das mit der Sozialgesetzbuch- II-Reform eingeführte Fallmanagement für Langzeitarbeitslose sei das Herzstück der Reform. Der hohe Anspruch, korrekte Verwaltungsarbeit mit modernen Managementmethoden zu verbinden, funktioniere aber nur mit gut für die Tätigkeit ausgebildeten und entsprechend bezahlten Mitarbeitern. Häufig seien diese aber nur befristet tätig und nicht gut vorbereitet. So gehe die Kostenschere weiter auseinander: Einerseits seien im vergangenem Jahr gerade 140 000 Empfänger weniger registriert. Zugleich stiegen durch Tariferhöhungen und Ähnliches die Verwaltungskosten im Fallmanagement.
5. Hieraus ergebe sich das nächste Problem. Man konzentriere sich auf die Arbeitslosengeld-IIEmpfänger, die vergleichsweise leicht an den Arbeitsmarkt herangeführt werden könnten, während gleichzeitig der Sockel der seit Jahren im Leistungsbezug Stehenden zementiert werde. Das sei besonders dramatisch, weil sich in diesen Fällen auch wachsende Kinderarmut mit allen Folgen verberge. Idel plädierte für ein „Aufwirbeln des Sockels“, indem die Arbeitsverwaltung auch Bildungsmaßnahmen für Menschen finanziere, die geringere Aussichten auf Vermittlung haben.
6. Angesichts des zum Zeitpunkt des Kongresses noch ausstehenden Urteils aus Karlsruhe zur Zukunft der Argen und der Frage der Gleichberechtigung von Kommunen und Bund in ihnen, warb Idel für eine Vielfalt der Lösungswege. Weder Arge noch Optionskommune könne verallgemeinert werden.
Der letzten These schlossen sich Burkhard Albers, Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, sowie Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund an. Albers, der eine Optionskommune vertrat, konnte jedoch einige positive Wirkungen der Reformen in seinem Kreis darstellen.
Arbeitgeber sollen Menschen ohne viel Chancen eine geben
Nach dem ersten Jahr, in dem die Sorge der Verwaltung fast ausschließlich der Auszahlung der Leistung galt, habe man in der Folgezeit wirkungsvolle Instrumente entwickeln können. Als Beispiel nannte er einen Arbeitgeberservice. Mit diesem besonderen Beratungsdienst will man Arbeitgeber motivieren, auch Menschen eine Chance zu geben, die ansonsten kaum eine haben.
Dieser Service habe sichtbare Erfolge. Allerdings räumte Albers ein, liege der Kreis in einer der wachstumsträchtigsten Gegenden Deutschlands und weise eine Arbeitslosigkeit von gerade einmal 4,9 Prozent aus. Das erleichtere die Vermittlung. Dennoch plädierte Landrat Albers für die Einrichtung eines dauerhaften dritten Arbeitsmarkts.
Als weitere positive Wirkung schilderte er die Entwicklung eines landkreisweiten Netzes der psychosozialen Hilfen. Dies habe sich aus der Tatsache ergeben, dass kreisangehörige Kommunen mit der Reform an Kompetenzen verloren hätten. Eine Profilbildung der Städte und Gemeinden sowie enge interkommunale Absprachen hätten aus dem Verlust eine neue Chance gemacht.
Zumindest in Mitte gab es keine positiven Auswirkungen
Dr. Karin Lenhart von der Freien Universität Berlin, die für das Arbeitsministerium eine Studie zu den Auswirkungen der Hartz-IV-Reform im Berliner Bezirk Mitte erstellt hat, zeigte sich dagegen deutlich pessimistischer. Zumindest für den untersuchten Bezirk könne sie keine positiven Wirkungen feststellen.
Männer finden leichter als Frauen Arbeit
So sei momentan auch nicht zu klären, ob die sinkende Arbeitslosigkeit auf die Gesetzgebung zurückzuführen sei. Wohl lasse sich aber feststellen, dass Männer leichter Arbeit fänden, während vor allem Frauen unter prekären Arbeitsverhältnissen zu leiden hätten. Das verfestige bestehende Benachteiligungen und führe zu weiteren psychosozialen Belastungen.
Diese seien insgesamt durch die Reform gestiegen. Die befragten SGB-II-Empfänger hätten nur in ganz seltenen und vereinzelten Fällen von persönlicher Betreuung und Angeboten zur Aktivierung berichtet. Fallmanagement sei „eher Zufall“, zumal auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter schwierig seien.
Der Bundestagsabgeordnete Rolf Stöckel wies die Kritik an den Reformen zurück. Er verwies darauf, dass die kritisierte Armut auch schon vor den neuen Gesetzen da gewesen, allerdings nicht wahrgenommen worden sei. Das allein sei ein wichtiger Schritt gewesen. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hätten die arbeitsfähigen früheren Sozialhilfeempfänger Ansprüche auf Weiterbildung und Vermittlung erhalten, die sie zuvor nicht gehabt hätten.
Die inzwischen aufgebauten Beratungsnetze und lokalen Jobbörsen seien aber positive Zeichen. Stöckel sicherte eine weitere enge Begleitung der Entwicklung auch durch das Parlament zu.
Uwe Lübking verwies für den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf das Problem der „Aufstocker“ (Menschen, die trotz Arbeit auf Sozialtransfers angewiesen sind) sowie die von der Bundesregierung vorgesehene Kürzung der Zuschüsse für die Kosten zur Unterkunft hin. Dies sei eine Kostenfalle für Städte und Gemeinden.
Lübking forderte, den Rückgang der Bedarfsgemeinschaften nicht als Ausrede zu nehmen. Denn gerade „Aufstocker“ bekämen häufig Wohngeld als Sozialleistung, wofür die Kommunen aufkommen. Stöckel bestätigte das Problem, nannte jedoch die Einführung von Mindestlöhnen als den wesentlichen Baustein, der letztlich auch Kommunen entlasten könne.
Reform muss weiter entwickelt werden
Fazit: Die Reform muss weiter entwickelt und ergänzt werden. Kommunen müssen auf Augenhöhe mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten können, wenn das Hilfenetz eng gewebt sein und Sprungkraft haben soll.