Coronavirus

20 Wochen Lohnersatz für Eltern

Kai Doering28. Mai 2020
Viele Eltern müssen zur Zeit ihre Kinder zu Hause betreuen und können deshalb nicht arbeiten.
Weil die meisten Kitas weiter geschlossen sind, werden noch immer viele Kinder zuhause von ihren Eltern betreut. Haben diese deshalb Lohneinbußen, springt der Staat ein – künftig sogar deutlich länger. Das hat der Bundestag heute beschlossen.

Welche Entschädigung erhalten Eltern bisher, wenn sie wegen der Corona bedingten Betreuung ihrer Kinder weniger oder gar nicht arbeiten können?

Eltern, die ihre unter 12-jährigen Kinder wegen der Corona-Pandemie zuhause betreuen und deshalb im Beruf kürzen treten müssen, haben bisher für sechs Wochen Anspruch auf bis zu 67 Prozent ihres Nettoeinkommens. Die Zahlung ist auf höchstens 2.016 Euro pro Monat begrenzt. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Wie lange soll der Lohnersatz künftig gezahlt werden?

Die Bundesregierung hat am Mittwoch entschieden, den Bezugszeitraum für den Lohnersatz zu verlängern. Er soll künftig für insgesamt 20 Wochen gezahlt werden – jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter. Alleinerziehende haben ebenfalls einen Anspruch auf 20 Wochen.

Warum ist der Zeitraum an Mutter bzw. Vater gebunden?

Auf diese Weise will die Bundesregierung die Partnerschaftlichkeit in Beziehungen stärken und eine gerechte Aufteilung der Aufgaben innerhalb der Familie sowie bei der Kindererziehung unterstützen.

Haben auch Pflegeeltern Anspruch auf einen Lohnersatz?

Ja. Wenn ein Kind in Vollzeitpflege aufgenommen wurde, gelten dieselben Voraussetzung wie bei leiblichen Eltern.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Neben dem Alter der Kinder (die Grenze liegt bei zwölf Jahren) müssen Arbeitnehmer*innen mögliche Überstundenguthaben abgebaut haben, ehe sie Anspruch auf den Lohnersatz haben.

Wer zahlt den Lohnersatz aus?

Das Geld kommt wie gewohnt von den Arbeitgeber*innen. Diese können es sich bei der zuständigen Behörde (das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) erstatten lassen. Arbeitgeber*innen können auch einen Vorschuss beantragen.

Was muss ich beachten, wenn ich in Elternzeit bin?

Für Eltern in systemrelevanten Berufen hat der Bundestag bereits Anfang Mai den Gesetzentwurf für ein „Corona-Elterngeld“ beraten. Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Corona-Pandemie erhalten, sollen die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Das Gesetz soll noch im Mai beschlossen werden.

Der Artikel ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen

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