Ampel entlastet Mieter*innen

Ampel entlastet Mieter*innen: So funktioniert das CO2-Stufen-Modell

Kai Doering27. Mai 2022
Ein Bauarbeiter bei der Wärmedämmung einer Fassade.
Ein Bauarbeiter bei der Wärmedämmung einer Fassade. Der CO2-Preis soll künftig anhand des Sanierungsstandes eines Gebäudes aufgeteilt werden.
Die CO2-Abgabe wird neu zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen aufgeteilt. Ein entsprechendes Gesetz hat die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht. Mieter*innen können dadurch mehrere hundert Euro sparen.

Eigentlich wollte die Bundesregierung schon im vergangenen Jahr die Aufteilung des C02-Preises zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen neu regeln. Auf der Zielgeraden blockierte allerdings die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Vorschlag der großen Koalition: Mieter*innen tragen die Zusatzkosten, die pro Tonne entstehendes CO2 anfallen, weiter allein.

Die Energiebilanz entscheidet

Damit soll nun Schluss sein. Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen neu regelt. Kern des Gesetzes ist ein Zehn-Stufen-Modell: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ist (je mehr Wärme also etwa durch undichte Fenster oder schlecht gedämmte Wände entweicht), desto höher ist der Anteil, den Vermieter*innen an der CO2-Abgabe zahlen müssen. Ist der CO2-Ausstoß eines Wohngebäude höher als 52 Kilogramm pro Quadratmeter im Jahr, muss der/die Vermieter*in 90 Prozent der Abgabe zahlen. Liegt er unter zwölf Kilogramm, muss der/die Mieter*in weiter die gesamte Abgabe allein zahlen.

Als „eine gute Nachricht für Mieterinnen“ und ein „gutes Signal für Vermieter“ bezeichnete Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am Mittwoch die Einigung. Mieter*innen würden dadurch entlastet, Vermieter*innen profitierten, wenn sie ihre Gebäude sanieren. „Wir schaffen ein Anreizsystem für Investitionen in den Gebäudebestand“, so Geywitz.

Ein solches Programm haben die Gebäude in Deutschland bitter nötig. Sie verursachen rund 30 Prozent der deutschen CO2-Emissionen. Besonders in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen finden sich viele Gebäude in den schlechtesten Energieklassen, wie eine Erhebung des Vermietungs-Portals „objego“ ergeben hat. Vermieter*innen könnten demnach künftig bis zu 250 Euro im Jahr extra zahlen müssen, Mieter*innen dementsprechend weniger.

Wie der CO2-Wert ermittelt werden soll

Die Neuregelung sei eine „deutliche Verbesserung des Status quo“, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach der Sitzung des Bundeskabinetts. Die Staffelung des CO2-Preises sei zudem „klüger“ als eine Aufteilung der Kosten jeweils zur Hälfte. Für ein solches Modell hatte Bauministerin Geywitz zuvor geworben: „Mein Wunsch ist, dass das nicht 50:50 geht, sondern wir es bis zum Sommer schaffen, ein Modell zu entwickeln, das den CO2-Preis gestaffelt umlegt“, hatte sie im Februar im Gespräch mit dem „vorwärts“ gesagt.

 Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lobte das Modell als „smarte Lösung“, die zudem „bürokratiearm“ sei. Die Ermittlung des CO2-Werts soll aus der Verbrauchsabrechnung ermittelt werden und sei daher „eine einfache Rechenoperation“. Und: Vermieter*innen, die ihre Gebäude bereits saniert haben, müssten gar nichts tun.

Bei „Nichtwohngebäuden“ wie Geschäften, Kitas oder Sporthallen sollen die CO2-Kosten künftig jeweils zur Hälfte von Vermieter*innen und Mieter*innen getragen werden. Die Neuregelung wird nun vom Bundestag beraten und soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Kommunale Unternehmen loben Gesetzentwurf

Die kommunalen Stadtwerke begrüßen die Intention des Gesetzentwurfes. Ingert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), betont: „Dass die CO2-Kosten künftig fair zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden sollen, wird vom VKU grundsätzlich unterstützt.” Ziel der Regierung sei es, die Klimaneutralität im Gebäudebereich voranzubringen und energetische Sanierungen anzureizen. Aus diesem Grund wäre eine einseitige Belastung der Mieter*innen nicht sachgerecht und auch nicht vermittelbar.

Nachbesserungsbedarf sehen die kommunalen Unternehmen noch bei der konkreten Umsetzung der Kostenaufteilung. Das gelte insbesondere für die die Ausweisung der Kosten bei der Fernwärmeversorgung, so Liebing in einem Statement. Hier seien praxisfreundlichere Regelungen notwendig, damit der Mehraufwand für die Energieversorgungsunternehmen und damit verbundene Preissteigerungen für ihre Kund*innen möglichst gering gehalten werden können.

 

Dieser Artikel ist zuerst bei vorwaerts.de erschienen.

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