Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

Warum ein Anti-Geldwäsche-Gesetz den Städten hilft

Carl-Friedrich Höck26. Oktober 2022
Immobilien mit Bargeld zu kaufen ist künftig verboten.
Daten aus Grundbüchern sollen in ein Transparenzregister aufgenommen werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ soll Maßnahmen gegen Putins Verbündete erleichtern – und könnte auch den Kommunen nützen.

Die Ampel-Koalition hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das helfen soll, Sanktionen gegen Russlands Präsident Wladimir Putin und seine Verbündeten durchzusetzen. Das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Ziel ist es, russische Vermögen von sanktionierten Personen oder Unternehmen ausfindig zu machen und einzufrieren.

Eigentumsverhältnisse sollen transparenter werden

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bis Juli 2023 die Daten aus 530 Grundbüchern in das Transparenzregister aufgenommen werden. Das Register wurde 2017 eingeführt, damit der Staat effizienter gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen kann. Dort wird verzeichnet, welche natürlichen Personen hinter Stiftungen, Aktiengesellschaften, GmbHs und ähnlichen Konstrukten stehen – wer also die wirtschaftlich Berechtigten sind. Nun sollen alle Grundbuchämter verpflichtet werden, Informationen zu den Grundbuchblättern an das Zentralregister zu übermitteln: Neben Daten wie Gemarkung und Flurstück betrifft das zum Beispiel auch den Namen oder die Firma des Eigentümers.

Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II schaffe mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, kommentiert Cansel Kiziltepe (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Damit wird es schwieriger, Grund und Boden sowie Häuser für Geldwäsche zu missbrauchen.“

Neue Instrumente, um Geldflüsse aufzudecken

Die Parlamentarische Staatssekretärin Cansel Kiziltepe (Foto: BMWSB)

Das Gesetz helfe auch im Kampf gegen Missstände in den Städten, meint Kiziltepe. „Unklare Geldflüsse stehen oft in Verbindung mit unerwünschtem Leerstand oder der ruinösen Verwahrlosung von Wohnungen.“ Das neue Gesetz enthalte Instrumente, die dem Einhalt gebieten könnten.

Es sieht ein Barzahlungsverbot für Immobiliengeschäfte vor, das auch für Zwangsversteigerungen gelten soll. Geplant ist auch eine Mitteilungspflicht von ausländischen Vereinigungen, wenn sie in Deutschland Immobilien besitzen. Bisher mussten nur neu erworbene Immobilien gemeldet werden, nun wird die Mitteilungspflicht auf den Bestand erweitert. Außerdem wird ein Verwaltungsverfahren zur Ermittlung verdächtiger Vermögen eingeführt. Eine Zentralstelle auf Bundesebene soll die beschlossenen Sanktionen in Deutschland durchsetzen.

Quantensprung oder Stückwerk?

„Das Paket ist ein Qantensprung im Kampf gegen undurchsichtige Strukturen auf dem Immobilienmarkt und für mehr Bodenmarkttransparenz“, sagt Kiziltepe. Dagegen geht der Gesetzentwurf dem Verein „Bürgerbewegung Finanzwende“ nicht weit genug. Dieser fordert unter anderem, dass Immobilien nach einer Übergangszeit in kommunales Eigentum überführt werden, wenn der im Grundbuch benannte Eigentümer sich weigert, den tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen.

Das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ knüpft an ein erstes Gesetzespaket an, das im Mai vom Bundestag beschlossen wurde. Dieses sollte die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern verbessern, indem es ihre Befugnisse erweiterte, bestimmte Daten auszutauschen.

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