Breitbandverbindungen

Nach Antragsstopp: Bund fördert wieder schnelle Internetanschlüsse

Carl-Friedrich Höck06. April 2023
Verlegung von Glasfaserkabeln in Bad Belzig
Überraschend hatte Digitalminister Wissing im vergangenen Herbst einen Antragsstopp für die Breitbandförderung verhängt. Städte und Gemeinden reagierten entsetzt. Jetzt wird die Förderung mit neuer Ausrichtung fortgesetzt.

Ein Breitbandanschluss ist für die meisten Deutschen heute selbstverständlich. Doch viele Haushalte haben noch immer keinen Zugang zu schnellem Internet. Zwar bauen private Telekommunikationsunternehmen die Netze beständig aus, doch nicht überall rechnet sich das für sie.

Wo das der Fall ist, fördert der Bund nun wieder den Breitbandausbau. Das gab das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am Montag bekannt. Die bisherige Förderung war im Oktober 2022 überraschend gestoppt worden, weil der Fördertopf für das „Graue-Flecken-Programm“ ausgeschöpft war. Die kommunalen Spitzenverbände und 14 Bundesländer protestierten damals scharf gegen den Antragsstopp.

Breitbandausbau-Förderung soll zielgerichteter werden

Das Digitalministerium hat das Förderkonzept nun grundlegend überarbeitet. „Unsere neue Gigabitförderung lenkt die Mittel gezielt in die Regionen, wo der Bedarf am größten ist“, erklärt Digitalminister Volker Wissing (FDP). Die Dynamik im Markt sei groß, die Investitionsbereitschaft der Branche hoch. „Und wir ergänzen genau dort, wo kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet“, so der Minister. Das neue Förderprogramm startet später als ursprünglich angekündigt: Eigentlich sollte es schon zu Jahresbeginn 2023 an den Start gehen.

Laut BMDV wird die Förderung mit dem neuen Konzept auf alle Gebiete erweitert, die noch nicht gigabitfähig sind. Im Fokus sollen Kommunen mit einem hohen Anteil besonders unterversorgter Gebiete liegen, die nach einem bereits durchgeführten Glasfaserausbau bislang noch nicht versorgt sind. Anhand eines neuen Kriterienkatalogs soll bewertet werden, wo die Mittel prioritär hinfließen. Für das laufende Jahr hat der Bund für die sogenannte „Gigabitförderung 2.0“ drei Milliarden Euro eingeplant. Das entspricht in etwa der Summe, die auch im vergangenen Jahr zur Verfügung gestanden hat.

Kommunen und Unternehmen sollen sich besser abstimmen

Ein Baustein des Kriterienkatalogs ist eine Potenzialanalyse. Das BMDV teilt dazu mit: Dieses neue Instrument zeige den Umfang des privaten Ausbaus in den Kommunen an und unterstütze dabei, förderfähige Gebiete zu identifizieren. Neu eingeführt werden auch „Branchendialoge“. Sie sollen die Zusammenarbeit zwischen den örtlich tätigen Telekommunikationsunternehmen mit den Kommunen verbessern und dazu beitragen, die Möglichkeiten des privatwirtschaftlichen Ausbaus auszuloten.

Hintergrund ist, dass fast 87 Prozent der Anschlüsse eigenwirtschaftlich errichtet werden. Nur jeder achte Anschluss wird mit staatlicher Förderung gebaut. Nach dem Antragsstopp im vergangenen Herbst argumentierte das Digitalministerium: Geförderte Projekte würden Kapazitäten der Bauwirtschaft und der Telekommunikationsbranche binden, die dann für den eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht mehr verfügbar seien.

Damit alle Bundesländer von dem neuen Programm profitieren, werden Länderobergrenzen für die Förderung eingeführt, erklärt das BMDV in einer Mitteilung. „Diese richten sich im Grundsatz nach der Zahl noch nicht gigabitfähiger Anschlüsse jedes Landes.“

Städte und Gemeinden befürworten neues Konzept

Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes weist die neue Ausrichtung in die richtige Richtung. Grundsätzlich sei es sinnvoll, die Fördermittel so zu verteilen, dass es nicht zu regionalen Ungleichgewichten komme, sie aber gleichzeitig so einzusetzen, dass sie den größtmöglichen Hebel entfalten und dazu beitragen, bislang un- oder unterversorgte Gebiete zu stärken. Das teilt der Verband auf DEMO-Anfrage mit.

Zustimmend äußert sich auch Johannes Schätzl, der stellvertretende digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Durch die Zuteilung der Mittel nach der Anzahl der förderfähigen Haushalte pro Land wird das alte und überholte Windhund-Verfahren abgelöst“, sagt er. Die bisherige Praxis – nach dem Motto: wer zuerst kommt, mahlt zuerst –, bei der Vergabe der Fördermittel zuerst die Kommunen zu berücksichtigen, die als erste ihren Antrag gestellt haben, war vielfach kritisiert worden. Denn sie führte tendenziell dazu, dass ein schnell eingereichter Antrag eher belohnt wurde als ein gut durchdachtes Konzept.

Mit der neuen Ausrichtung würden vor allem die Regionen besonders gefördert, die heute noch komplett weiße Flecken aufwiesen, lobt der SPD-Politiker. „Die neue Förderrichtlinie stärkt auch das sogenannte Betreibermodell“, so Schätzl. Dabei könne das gebaute Netz auch nach Ablauf der Zweckbindung im Besitz der Städte, Kommunen und Landkreise bleiben.

Zum Jahresbeginn ist bereits die sogenannte Aufgreifschwelle weggefallen. Sie war bisher von der EU vorgegeben und erlaubte staatliche Förderung nur in Gebieten, in denen bisher Anschlüsse mit weniger als 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zur Verfügung standen.

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