Die Elektromobilität entwickelt sich in Deutschland nur zäh. Ein Grund dafür ist die nicht flächendeckend ausreichende Ladeinfrastruktur. Das Bundesverkehrsministerium will den Ausbau der dringend benötigten Ladesäulen voranbringen und hat dafür im Frühjahr ein 300-Millionen-Euro Förderprogramm ausgelegt. Mitte September hat das BMVI nun bereits den 2.ten Förderaufruf zur Richtlinie veröffentlicht. Das Programm soll bis 2020 laufen.
Frist bis Ende Oktober
Mit dem Aufruf wird gefördert, dass bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkte entstehen können. 100 Millionen Euro stehen laut Ministerium dafür bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können noch bis zum 30.10.2017, 16:00 Uhr, Anträge über das Förderportal des Bundes stellen. Alle wichtigen Rechtsgrundlagen, Hilfestellungen und Informationen sind hier zu finden.
Konkret gefördert werden zum Beispiel Ausgaben für die Ladesäule, Kabel, Leistungselektronik, das Kennzeichnen, die Parkplatzmarkierung sowie Parkplatzsensoren. Auch Kosten für dazu gehörende Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbaumaßnahmen und das Fundament, gehören dazu. Auch für Ausgaben für einen nötigen Netzanschluss kann es Zuwendungen geben. Allerdings ist unter anderem Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur, dass sie ununterbrochen 24 Stunden täglich, zugänglich ist.
Förderung regional begrenzt
Einzelheiten zur Förderhöhe und weitere Bedingungen sind in der Förderrichtlinie festgelegt. Zum Beispiel wird jeder Normalladepunkt bis einschließlich 22 Kilowatt mit einem prozentualen Anteil von höchstens 40 Prozent bis höchstens 2.500 Euro gefördert. Bei einem Schnellladepunkt gibt es höchstens 30.000 Euro bei gleicher prozentualer Begrenzung. Pro Bundesland kann nur eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten vom Bund bezuschusst werden.
Der zweite Aufruf zur Antragsstellung kann hier heruntergeladen werden.