Luftverschmutzung

Baldige Entscheidung über mögliche Fahrverbote in Stuttgart

Karin Billanitsch21. Juli 2017
Blick über die Schwabenmetropole Stuttgart.
Die Verhandlung über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Stuttgart hat vor wenigen Tagen stattgefunden – die Entscheidung soll in der kommenden Woche bekannt gegeben werden. Der Kläger Deutsche Umwelthilfe setzt auf Fahrverbote, das Land Baden Württemberg auf Nachrüstung von Dieselfahrzeugen.

Am kommenden Freitag, den 28. Juli, will die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart  eine lang erwartete Entscheidung verkünden. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Verwaltungsgerichts hervor. Es geht um die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg wegen des geltenden Luftreinhalteplans in der Hauptstadt Stuttgart. Der Plan soll so geändert werden, dass die Stadt erforderliche Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in der Luft ergreifen kann. Gibt das Gericht der Klage der Umweltschützer der DUH statt, drohen in der schwäbischen Autostadt Fahrverbote. Statt Fahrverboten will das Land auf Nachrüstung von Dieselfahrzeugen setzen.

Städtetag fordert Umrüstung älterer Diesel

Über die Forderungen der DUH hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart  vor wenigen Tagen verhandelt: Um vor allem den NO2-Grenzwert ab dem 1. Januar 2018 einzuhalten, fordert die DUH ein generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6 Fahrzeuge, das nicht nur an Tagen mit Feinstaub-Alarm gilt, sondern an 365 Tagen im Jahr. Ausnahmen dürften, geht es nach der DUH, nur für die Fahrzeuge gelten, die auf der Straße den Abgasgrenzwert von 80 mg NOx/km unterschreiten. Die EU-Kommission hat Deutschland wiederholt wegen Überschreitung der Grenzwerte verwarnt.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sagte anlässlich der Verwaltungsgerichtsverhandlung in Stuttgart, „alles, was die Luftqualität verbessert, sei sinnvoll. „Deshalb muss die Automobilindustrie beim Diesel-Forum Anfang August fest zusagen, ältere Diesel baldmöglichst und wirksam auf eigene Kosten umzurüsten“, sagte Dedy auf Medien-Anfrage. In Stuttgart haben die Autorbauer Daimler und Porsche ihren Sitz. Das Land Baden-Württemberg baut darauf, um die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub in Stuttgart einzuhalten.“ Das werde das Verwaltungsgericht Stuttgart nun prüfen. Er zeigte sich überzeugt, dass die Städte die Gesundheit der Menschen schützen und Fahrverbote vermeiden wollten, „denn sie wollen den Verkehr in den Städte ja nicht lahmlegen.“ Der Städtetag befürchtet indes, dass Gerichte Fahrverbote verlangen werden, „wenn sich in einigen Städten Grenzwerte für gesundheitsschädigende Stickoxide nicht kurzfristig einhalten lassen.“

Zum „Nationalen Forum Diesel“  haben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks für den 2. August eingeladen. Auf dem Gipfel sollen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen bei Diesel-PKW vereinbart werden, um die NOx-Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die Mobilität zu gewährleisten. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hofft, „dass sie diese Chance ergreifen und einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten und damit der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger leisten.“

Dedy: „Blaue Plakette umgehend einführen“

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy fordert eine umgehende Kennzeichnungspflicht, also eine blaue Plakette für alle Fahrzeuge, die wenig Stickoxide ausstoßen. „Die muss der Bund einführen.“ Er verwies darüber hinaus darauf, dass das Bundesverkehrsministerium ja gerade bestätigt habe, dass temporäre Fahrverbote für einzelne Straßen nicht zulässig seien, wie sie ursprünglich für Stuttgart geplant waren. Außerdem forderte Dedy Unterstützung von Bund und Ländern, um die kommunalen Dieselflotten noch schneller umzurüsten. Bislang verweigert das Bundesministerium für Verkehr aber seine Zustimmung  zu einer solchen Änderung. Diese Haltung wird deutschlandweit von vielen Städten in der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls mit erheblichen Luftbelastungen zu kämpfen haben, kritisiert. In den betroffenen Städten wird die erwartete Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts aufmerksam verfolgt werden.

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