Debatte um Grundgesetzänderung

Bauministerium meldet 25.000 neue Sozialwohnungen

Carl-Friedrich Höck04. Juli 2017
Hochhaus in Berlin (Archivbild)
Die Zahl der neugebauten Sozialwohnungen ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Das teilt das Bundesbauministerium mit. Um auch nach 2019 ausreichend günstigen Wohnraum zu schaffen, fordert Bauministerin Barbara Hendricks eine Grundgesetzänderung – der Vorschlag wird kontrovers diskutiert.

Im vergangenen Jahr wurden 24.550 neue Sozialwohnungen errichtet. Das vermeldet das Bundesbauministerium (BMUB) und stellt fest: „Damit ist die Zahl neuer Sozialwohnungen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 70 Prozent gestiegen.“

Zuweisungen wurden erhöht

Die höheren Zuweisungen des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung zeigen demnach Wirkung. Im Jahr 2016 wurden sie von rund 500 Millionen auf eine Milliarde Euro erhöht und für die Jahre 2017 und 2018 sogar auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt.
 
Eine Anschlussregelung für die Zeit danach wird bereits jetzt kontrovers diskutiert. Für die Zeit nach 2019 verbietet das Grundgesetz eine weitere Bundesförderung – das aber will Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) ändern. Sie argumentiert: „Wir brauchen in den nächsten Jahren 80.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr. (...) Die Länder können diese große gesellschaftliche Aufgabe nicht alleine stemmen.“

Kommunale Spitzenverbände positionieren sich unterschiedlich

Der Deutsche Landkreistag spricht sich gegen eine Grundgesetzänderung aus. Dessen Hauptgeschäftsführer Hans Günter Henneke meint: „Wir sollten das Rad der Föderalismusreform nicht wieder zurückdrehen.“ Es dürfe gerade keine weiteren Mischfinanzierungen von Ländern und Bund geben. Denn die Folge wäre „eine doppelte Verantwortlichkeit nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch im Zuge eines deutlichen inhaltlichen Einflusses des Bundes im Verantwortungsbereich der Länder“, so Henneke. Wenn das Geld der Länder nicht ausreiche, damit diese ihre Aufgaben erledigen können, könne ihr Anteil an der Umsatzsteuer erhöht werden.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags Helmut Dedy sagt auf Anfrage, eine „kontinuierliche Wohnraumförderung durch die Länder, aber auch durch den Bund“ sei unerlässlich, um Haushalte mit geringen Einkommen langfristig mit Wohnraum zu versorgen. Er spricht sogar von 80.000 bis 120.000 Sozialwohnungen, die pro Jahr benötigt würden. Die „aktuellen Anstrengungen des Bundes, die soziale Wohnraumförderung der Länder durch Kompensationsmittel aufzustocken“, seien zwar begrüßenswert. Die Zahl der Sozialwohnungen, die Bund und Länder im abgelaufenen Jahr errichtet haben, reiche aber nicht aus.

Mieterbund unterstützt Hendricks´ Forderung

Noch eindeutiger nimmt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Stellung: Die Finanzmittel des Bundes müssten weiter aufgestockt werden und die Länder müssten das Geld zweckgerichtet verwenden und eigene Haushaltsmittel in gleicher Höhe für den Sozialwohnungsbau aufbringen. Vor allem aber müsse sichergestellt werden, „dass der Bund auch künftig, das heißt nach 2019, in der Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau bleibt.“ Wenn es hier nicht zu einer Gesetzes- oder Grundgesetzänderung komme, seien die Länder ab 2020 allein für den sozialen Wohnungsbau verantwortlich. „Damit dürfte der soziale Wohnungsbau vielerorts vor dem Aus stehen“, befürchtet Siebenkotten.

 

(Bericht aktualisiert am 5. Juli 2017)

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