Baulandmobilisierungsgesetz

Besserer Mieterschutz und mehr bezahlbarer Wohnraum

Karin Billanitsch07. Mai 2021
In vielen Städten ist es ein Geschäftsmodell, Mietshäuser zu kaufen, zu renovieren und die alten Mieter zu verdrängen, um teurer vermieten zu können. Dies will die SPD erschweren.
Der Bundestag entscheidet am heutigen Freitag über das Baulandmobilisierungsgesetz. Es soll Mieter besser vor Verdrängung schützen und den Bau von bezahlbarem Wohnraum vorantreiben. Die Kommunen bekommen mehr Rechte.

In vielen Städten steigen die Mieten – und manchmal werden Mieter*innen sogar aus ihren Wohnungen gedrängt, weil Investoren Wohnungen kaufen und teuer renovieren. Doch Wohnen darf kein Luxus sein, den sich nur wenige leisten können und Wohnraum muss ausreichend verfügbar und dauerhaft bezahlbar sein – diese Ziele hat sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben, vor allem auf Betreiben der SPD-Fraktion.

Die Bundesregierung will solche Vorgehensweisen erschweren. Nach Jahren zäher Blockaden und Verzögerungen wird nun der Regierungsentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz am Freitag in zweiter und dritter Lesung beraten. Es soll dem Staat ermöglichen, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben.

Umwandlungen werden erschwert

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz soll es künftig schwieriger werden, bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in teure Eigentumswohnungen umzuwandeln. Vorgesehen ist, dass die Bundesländer Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen können.

Bis 2025 darf hier nur ausnahmsweise eine Genehmigung zur Umwandlung gegeben werden, zum Beispiel, wenn die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden. Es dürfte schwer werden, so viele Mieter von einem Kauf zu überzeugen, so das Kalkül. Gebäude in denen sich nicht mehr als fünf Wohnungen befinden, sind aber davon wiederum ausgenommen.

Bislang erhöhten neue Investoren, die vermieten, die Miete, um die Investitionen auszugleichen – mit der Folge, dass dadurch viele Menschen aus ihren vier Wänden vertrieben werden.

„Wir ziehen den Umwandlern und Zerstücklern auf dem Berliner Wohnungsmarkt den Strom. Nach der Mietrechtsnovelle gegen das Herausmodernisieren können wir jetzt gegen das zweite flächendeckende Geschäftsmodell vorgehen!“, kommentierte Cansel Kiziltepe die Einigung auf Twitter.

Bartol: „Besserer Schutz vor Verdrängung“

„Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das Gesetz mehr Wohnraum und besseren Schutz vor Verdrängung: Dort wo Wohnraum besonders knapp ist, stoppen wir das Geschäftsmodell der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Auch der Spekulation mit Bauland schieben wir einen Riegel vor“, sagte Sören Bartol zu der Einigung.

Städten und Gemeinden sollen mit einem erweiterten Baugebot Bodenspekulationen verhindern können. So können sie in Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten bald Eigentümer*innen verpflichten, auf Baugrundstücken bezahlbare Wohnungen zu bauen.

Außerdem werden Kommunen in den Innenstädten bestimmen können, dass Häuser mit einem Mindestanteil an sozialem Wohnungsbau gebaut werden müssen und so reine Luxusareale verhindert werden.

Rechte der Kommunen werden gestärkt

Auch soll für die Kommunen das Vorkaufsrecht gestärkt werden. „Wenn Grundstücke verkauft werden, hat die öffentliche Hand mehr Zeit und Möglichkeiten, diese zu kaufen – um darauf selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, so Bartol.

Dabei wird ein limitierter Preis bestimmt, damit die Gemeinden keine spekulationsgetriebenen Summen bezahlen müssen.

„Planungs- und Genehmigungsturbo“

Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum insgesamt zu beschleunigen: Dazu gehört, dass Nachverdichtungen flexibler ermöglicht werden, etwa durch den Ausbau von Dachgeschossen. Bartol betont: „Endlich kommt auch der Planungs- und Genehmigungsturbo.“ Und künftig kann die Nachfrage nach Wohnraum auch eine Befreiung von Bebauungsplänen rechtfertigen.

Mieterbund kritisiert CDU/CSU-Fraktion

Der deutsche Mieterbund begrüßte grundsätzlich die Novelle. Er brachte aber auch Kritikpunkte an: „Leider hat die CDU/CSU-Fraktion bei der Reform des Baugesetzbuches manches aus dem eigenen Hause Seehofer aufgeweicht.“

Herausgekommen sei ein Kompromiss, der zwar Verbesserungen mit sich brächte, aber auf Betreiben der Union von der Umsetzung der jeweiligen Landesregierung abhängig ist. Nun befürchtet der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten: „Es droht ein wohnungspolitischer Flickenteppich.“

 

Mehr Informationen:
bundestag.de

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