Corona-Pandemie

Beteiligung bei Bauvorhaben kann weiter digital erfolgen

DEMO Redaktion21. Januar 2021
Für große Bauvorhaben gilt: Bevor die Bagger anrücken, müssen zunächst die Bürger*innen beteiligt werden.
Bei Infrastrukturvorhaben ist eine öffentliche Beteiligung vorgeschrieben. Dazu gehören normalerweise auch Anhörungstermine oder die Akteneinsicht vor Ort. Nun wird eine Ausnahmeregelung verlängert, die ermöglicht, Beteiligungsverfahren digital durchzuführen.

Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Das teilt das Bundesumweltministerium (BMU) mit. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) würden bis Ende 2022 verlängert. Ursprünglich sollte die Ausnahme-Regelung nur bis Ende März 2021 gelten. Das Bundeskabinett hat die Verlängerung am Mittwoch beschlossen.

Projekte sollen nicht ins Stocken geraten

Bundesumweltministerin Svenja Schulze betont: „Digitale Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sorgen derzeit dafür, dass wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie nicht ins Stocken geraten“. Das betreffe zum Beispiel den Wohnungsbau und Klimaschutz sowie die Energie- und Verkehrswende. Die SPD-Politikerin weiter: „Die aktuellen Regeln geben allen Beteiligten viel Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich diese Flexibilität als Instrument zur Krisenbewältigung bewährt hat.“

Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Das BMU erklärt dazu, aus Gründen des Infektionsschutzes könnten diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz würden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten geschaffen. Genannt werden zum Beispiel Internet-Veröffentlichungen oder Online-Konsultationen.

Analoge Verfahren bleiben möglich

„Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, soll für Bau- und Investitionsvorhaben weiterhin eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten bleiben“, heißt es in einer Mitteilung des BMU.

Die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes schaffe Klarheit für Behörden, Investoren und Verbände, wird der Regierungsbeschluss begründet. Auf diese Weise könnten zudem weitere  Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Damit werde die Evaluation des Gesetzes auf eine breitere Datengrundlage gestellt. Anhand der Ergebnisse will die Bundesregierung entscheiden, ob die Regeln auch dauerhaft gelten sollen.

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