Neue Förderrichtlinie

Breitband-Förderprogramm wird vereinfacht

Carl-Friedrich Höck04. Juli 2018
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Insbesondere in ländlichen Gebieten fehlt es oft an schnellen Internet-Anschlüssen.
Kommunen sollen künftig leichter an Fördergelder für den Breitbandausbau kommen. Die Bundesregierung hat ihre Förderkriterien überarbeitet. Dank weniger Bürokratie soll der Netzausbau künftig schneller vorankommen.

Die Breitbandförderung gilt in Deutschland bisher nicht als Erfolgsgeschichte. Ende 2017 waren erst 80 Prozent der deutschen Haushalte an einen Internetzugang mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s angeschlossen. Eigentlich sollten diese Bandbreiten im Jahr 2018 flächendeckend zur Verfügung stehen, dieses Ziel hatte sich die Bundesregierung in der vergangen Wahlperiode gesetzt. Mittlerweile redet Digitalminister Andreas Scheuer (CSU) lieber über die fernere Zukunft: Bis 2025 sollen überall schnelle Gigabit-Anschlüsse verfügbar sein.

Kaum Fördermittel in den Ausbau geflossen

Dass der Breitbandausbau langsamer vorangeht als gedacht, liegt zum Teil an der Struktur der Förderung. Von den seit 2015 bereitgestellten 3,5 Milliarden Euro an Fördergeldern sind bisher nur rund 27 Millionen Euro tatsächlich in den Ausbau geflossen.

Im Koalitionsvertrag haben Unionsparteien und SPD deshalb vereinbart, „die Förderbedingungen zu vereinfachen und so zu verändern, dass eine zeitnahe Förderung möglich wird“. Nun hat Digitalminister Andreas Scheuer die Förderrichtlinien überarbeitet. Ab dem 1. August 2018 greifen die neuen Regeln.

Der Höchstbetrag für Kommunen und Landkreise soll von 15 auf 30 Millionen Euro verdoppelt werden. Zudem sollen die Förderanträge künftig unbürokratischer bearbeitet werden. So müssen Kommunen keine detaillierten Finanzierungspläne mehr aufstellen. Ein umfassender Kriterienkatalog, mit dem jeder Antrag bewertet wurde, wird abgeschafft. Auch muss die Wirtschaftlichkeit des gewählten Fördermodells nicht mehr mit einem aufwendigen Vergleich nachgewiesen werden.

Mehr Flexibilität bei der Breitband-Förderung

Kommunen, die bislang auf Kupferkabel gesetzt haben, können ihr Projekt bis Ende des Jahres auf Glasfaser umstellen. Ein weiterer wichtiger Punkt: „Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von 10 Prozent durch die Länder ist nicht mehr nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei finanzschwachen Kommunen“, teilt das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVMI) mit.

Wenn ein Projekt im Zuge der Ausschreibung teurer wird als zunächst angenommen, bleiben die Kommunen nicht mehr auf den Mehrkosten sitzen. „Ab sofort ist für die Bundesförderung der im Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich. Die Schätzung einer Kommune bei Antragstellung ist lediglich ein Richtwert“, gibt das BMVI bekannt.

Kommunen sollen nicht mehr unter „Rosinenpickerei” leiden

Ein großes Ärgernis sind in vielen Gemeinden private Telekommunikationsunternehmen, die beim Netzausbau „Rosinenpickerei“ betreiben, statt die Gemeinde flächendeckend zu versorgen. Immer wieder kommt es auch vor, dass ein Unternehmen den Breitbandausbau in einem Gebiet erst ablehnt, dann aber doch Kabel mitverlegt, sobald die Netze mit staatlicher Förderung ausgebaut werden.

Solche Kollisionen will die Bundesregierung mit drei Maßnahmen vermeiden. Erstens werden Markterkundungsverfahren von vier auf acht Wochen verlängert. Das soll den Telekommunikationsunternehmen mehr Zeit verschaffen, um detailreichere Angaben zu ihren Plänen machen zu können. Zweitens muss das jeweilige Unternehmen „seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau untermauern“, so das BMVI. Und drittens gilt nun: „In einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.“

SPD-Politiker Zimmermann: „Das richtige Upgrade!”

Für den digitalpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jens Zimmermann ist die neue Breitband-Förderrichtlinie „das richtige Upgrade für den Ausbau der digitalen Infrastruktur“. Erstmals und ausschließlich würden Projekte gefördert, die gigabitfähige Infrastrukturen möglichst bis ans Haus bringen, sagt Zimmermann der DEMO. „Wir wollen damit die weißen Flecken schließen. Zusätzlich arbeiten wir an einer Lösung, um auch die grauen Flecken schnell zu schließen.“

Positiv bewertet auch der Deutsche Landkreistag die Novelle. Dessen Beigeordneter Kay Ruge lobt: „Es handelt sich um ein deutliches Signal: weg von Vectoring und hin zur Glasfaser.“ Es sei richtig, dass Landkreise, die bislang auf Vectoring gesetzt haben, ihr Projekt noch bis Jahresende auf Glasfaser umstellen können. „Diesen Technologiewechsel hin zu Glasfaser hat der Deutsche Landkreistag gefordert, insofern sind wir zufrieden mit der Anpassung des Programms“, so Ruge gegenüber der DEMO.

Gut sei auch, dass mit der Neuregelung die gewachsenen Strukturen und die bereits erzielten Ausbauerfolge nicht gefährdet würden. „Das kommunale Engagement zusammen mit den privaten Unternehmen hat in ländlichen Räumen oftmals überhaupt erst den Breitbandausbau vorangebracht. Dieses Engagement muss auch künftig unterstützt werden“, fordert Ruge. Viele der nun beschlossenen Verfahrensvereinfachungen habe der Landkreistag schon lange gefordert. Das gelte etwa für den Wegfall des sogenannten Scorings, also der intensiven Abwägung nach bestimmten Kriterien, wenn die Förderfähigkeit geprüft wird.

 

Mehr Informationen:
www.bmvi.de