Klimafreundlicher Verkehr

Bund gibt Geld für Radschnellwege

Carl-Friedrich Höck07. Juni 2017
Radschnellweg Ruhr
Radschnellweg Ruhr an der Stadtgrenze Essen/Mülheim im Juni 2015
Der Bund darf sich künftig an der Finanzierung von Radschnellwegen beteiligen. Für ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat den Weg frei gemacht. Bis zu 25 Millionen Euro sollen pro Jahr an Länder und Kommunen fließen – das Geld ist aber an strenge Bedingungen gekoppelt.

Mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, das soll in Zukunft noch attraktiver werden. Denn die Bewegung ist nicht nur gesund, die Zweiräder entlasten auch das Klima – und insbesondere in Großstädten den Straßenverkehr. Seit einigen Jahren gibt es einen neuen Trend in der Verkehrspolitik: Radschnellwege, die Fahrrad- und E-Bike-Fahrern vorbehalten sind. Auf ihnen können Radler bequem und schnell große Strecken zurücklegen.

Förderung von Radschnellwegen soll schon 2017 beginnen

„Radschnellwege sind als Teil eines nachhaltigen Verkehrssystems in Deutschland ein relativ neues Instrument der Verkehrspolitik und insbesondere für urbane Räume und Metropolregionen interessant“, heißt es in einem Gesetz, das die Bundesregierung zu Jahresbeginn den Parlamenten vorgelegt hatte.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Weg für dieses Gesetz freigemacht. Es erlaubt dem Bund, sich am Bau dieser Radschnellwege finanziell zu beteiligen. Die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sollen nun mit bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden – vorerst bis ins Jahr 2030. Bereits für das laufende Jahr sind entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant.

Kriterienkatalog könnte zum Hindernis werden

Die Förderung ist jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft. Die Radschnellwege müssen laut Gesetz einen „schnellen, möglichst störungsfreien Verkehr“ ermöglichen und es muss eine Belastung von mindestens 2000 Fahrradfahrten pro Tag prognostiziert sein. Die Fahrbahn muss etwa vier Meter breit sein. Zudem darf der Radschnellweg nicht vorrangig für touristische Zwecke angelegt werden, sondern muss bedeutend für den Berufs- und Pendelverkehr sein.

Eine weitere hohe Hürde war im Bundesrat auf Kritik gestoßen: dass die Mindestlänge eines geförderten Radschnellweges in der Regel zehn Kilometer betragen soll. Der Vorschlag des Bundesrates, die Maßgabe auf fünf Kilometer abzusenken, wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Es sei gerade das Ziel, Pendlerverkehr auch auf längeren Strecken mit dem Rad abzuwickeln, argumentierte die Bundesregierung in einer Stellungnahme. Geförderte Strecken müssen demnach mindestens „Mitbestandteil“ eines etwa zehn Kilometer langen Radschnellweges sein.

Kommunen wünschen sich unbürokratische Förderung

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt es grundsätzlich, dass der Bund Radschnellwege von Kommunen oder Ländern mitfinanzieren kann. Wichtig sei aber, dass die Anforderungen an Länge, Breite und Nutzerzahl der Radschnellwege in der Förderpraxis nicht als Ausschlusskriterien gelten, sondern im Bedarfsfall davon abgewichen werden kann. Das betont Timm Fuchs, Beigeordneter für Verkehr beim DStGB, gegenüber der DEMO. „Die Kommunen benötigen eine pragmatische und unbürokratische Förderung, etwa um die Anbindung an eine Radschnellverbindung zu bauen. Deshalb begrüßen wir, dass der Gesetzgeber unserer Anregung nachgekommen ist, dass auch kürzere Teilstrecken einer Radschnellverbindung förderfähig sein sollen.“