Gesetzentwurf vorgelegt

Bundeskabinett will Länder und Kommunen entlasten

Carl-Friedrich Höck14. September 2016
Euro-Scheine und Münzen
Trotz leichter Überschüsse: Von überquellenden Kassen können viele Kommunen nur träumen.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Länder und Kommunen in den kommenden Jahren um insgesamt fast 20 Milliarden Euro entlasten soll. Der Deutsche Städtetag fordert Nachbesserungen.

Grundlage des Gesetzentwurfs ist eine im Juni geschlossene Bund-Länder-Vereinbarung. Eckpunkte des Gesetzes: Die Länder erhalten in den Jahren 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro. Zudem erhalten die Länder in den kommenden beiden Jahren 500 Millionen Euro mehr, um den Wohnungsbau anzukurbeln.

Entlastung über die KdU und Steuern

Die Kommunen werden einerseits dadurch entlastet, dass der Bund die Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem Sozialgesetzbuch II für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte übernimmt – diese summieren sich bis einschließlich 2018 auf voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro. Zum anderen sollen mit dem Gesetz auch Details festgelegt werden, wie die im Koalitionsvertrag beschlossene Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro ab 2018 umgesetzt wird. „Der Umsatzsteueranteil der Gemeinden wird im Jahr 2018 um 2,76 Milliarden Euro und ab 2019 um jährlich 2,4 Milliarden Euro erhöht. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer soll um jährlich eine Milliarde Euro steigen. Der Restbetrag zu den fünf Milliarden Euro wird durch eine höhere Bundesbeteiligung an den KdU nach dem SGB II geleistet“, teilt die Bundesregierung mit.

Der Deutsche Städtetag fordert Korrekturen an dem Entwurf. Erstens könnten die Städte nicht akzeptieren, dass ein Fünftel der 5-Milliarden-Entlastung der Kommunen, also 1 Milliarde Euro, nicht den Kommunen, sondern den Ländern über einen höheren Umsatzsteueranteil zur Verfügung gestellt wird, kritisiert Städtetags-Präsidentin Eva Lohse. „Zweitens erfüllt der Kabinettsbeschluss die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern nicht vollständig, weil die Kommunen zu wenig Mittel über die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger erhalten sollen.“ Das wirke sich zum Nachteil der von Sozialausgaben besonders belasteten Städte aus, so Lohse.

Landkreistag fordert: KdU müssen kommunale Aufgabe bleiben

Der Deutsche Landkreistag begrüßt den Kabinettsbeschluss. Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke mahnt aber an: „Wichtig ist, im Zuge der Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten sicherzustellen, dass nicht mehr als 49 Prozent der Kosten übernommen werden. Denn sonst würde diese kommunale Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen, was nicht sachgerecht wäre.”

 

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