Corona-Politik

Wie Bundesländer die Corona-Regeln umsetzen

Karin Billanitsch13. Januar 2022
Ein Restaurantbesuch ist künftig fast überall nur mit 2G-plus möglich.
Bund und Länder haben schärfere Corona-Regeln beschlossen. Manche Bundesländer und Landkreise haben sie schon umgesetzt. Zwei gehen einen Sonderweg, andere bereiten die Umsetzung vor.

Die Omikron-Welle rollt an: Deshalb haben Bund und Länder am vergangenen Freitag gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) Corona-Maßnahmen verschärft. Umsetzen müssem jedoch die Bundesländer die jeweiligen Maßnahmen.

Rheinland-Pfalz

Die neuen Regelungen treten am Freitag in Kraft. „Rheinland-Pfalz setzt die in der Bund-Länder-Schalte getroffenen Beschlüsse konsequent um“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. In Rheinland-Pfalz gilt bereits die 2Gplus-Test-Regel für Gastronomie und Veranstaltungen. „Wir haben in Rheinland-Pfalz mit der 2Gplus-Regel frühzeitig strenge Maßnahmen ergriffen und kommen mit den Booster-Impfungen schnell voran. Die Maßnahmen wirken und ich danke den Bürgern und Bürgerinnen, die sich während der Feiertage verantwortungsbewusst verhalten haben", sagte Malu Dreyer nach dem Treffen am vergangenen Freitag. Die geltende Regel, dass bei Geimpften und Genesenen maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt weiter bestehen. Nicht-Geimpfte und Genesene dürfen sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.

Niedersachsen

Das Land teilt mit: Da die in Niedersachsen bereits aktuell geltenden Regelungen den MPK-Beschlüssen entsprächen, seien grundlegende Veränderungen nicht zu erwarten. Die Corona-Verordnung des Landes soll am 15. Januar in Kraft treten. Mit ihr werde die „Weihnachtsruhe“, die am 15. Januar enden soll, unter dem Begriff "Winterruhe" bis zum 2. Februar verlängert, sagte Anke Pörksen, Sprecherin der Staatskanzlei. Ebenfalls am Sonnabend soll die neue Verordnung für Quarantäne und Isolierung in Kraft treten. Damit werden die Quarantänezeiten entsprechend den Beschlüssen in der vergangenen Woche verkürzt, heißt es. Dass einzelne Landkreise in Niedersachsen die Regeln bereits umsetzen, sieht die Staatskanzlei „gelassen“.

Die Weiterentwicklung der Quarantäneregelungen begrüßte Ministerpräsident Stefan Weil mit den Worten: „Es ist nach allem, was wir über Omikron gelernt haben, richtig, Kontaktpersonen von Infizierten, die vollständig geimpft und geboostert sind, nicht mehr unter Quarantäne zu stellen. Alle anderen können sich nach sieben Tagen freitesten. Eine pragmatische Lösung! Wir alle haben ein großes Interesse daran, dass insbesondere die kritische Infrastruktur in Niedersachsen auch in den nächsten Wochen weiter funktioniert.“

NRW

Das Land informiert auf der Internet-Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dass die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. „Dazu hat die Regierung die Corona-Schutzverordnung entsprechend angepasst“, heißt es. Unter anderem wird die 2Gplus-Regelung auf die Gastronomie ausgeweitet. Die Regelungen treten am Donnerstag, den 13. Januar in Kraft.

Bei den Quarantäneregeln wartet das Land noch ab: Bis Anfang nächster Woche sei mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen, hieß es. „Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt.“ Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolge im Anschluss.

Baden-Württemberg

Das Land hat seine geltende Corona-Verordnung am Dienstag, den 11. Januar angepasst. Grundsätzlich bleiben die Regeln der „Alarmstufe 2“ bestehen, wonach bereits 2Gplus in der Gastronomie gilt. Eine Anpassung gibt es bei der FFP2-Maskenpflicht: In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen - ausser in Arbeits- und Betriebsstätten. Außerdem verkürzt und vereinfacht das Land dem Beschluß der MPK entsprechend die Quarantäne für Kontaktpersonen. Die neuen Regeln gelten vom 12. Januar an.

Schleswig-Holstein

Das Land im Norden hat am 11. Januar eine Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 12. Januar in Kraft getreten ist. Sie setzt die Beschlüsse um, dehnt aber die 2G-plus-Regelung aus: „Diese gilt künftig bei medizinisch nicht notwendigen, körpernahen Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, etwa in Kosmetikstudios. Bei Friseurdienstleistungen gilt allerdings weiterhin 3G. Auch beim Sport in Innenräumen, in Saunen, Dampfbädern und Whirlpools sowie in der Gastronomie müssen Gäste künftig zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Testergebnis vorlegen, sofern sie nicht bereits ihre Auffrischungsimpfung ("Booster") erhalten haben.“

Brandenburg

Das Land setzt die Vereinbarungen vom vergangenen Freitag um. „Die entsprechenden Änderungen in der Eindämmungsverordnung werden voraussichtlich am 14. Januar beschlossen und sollen am 17. Januar (Montag) in Kraft treten, heißt es in einer Mitteilung. Außerdem will die Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Empfehlung für Quarantäne-Regelungen geben. Dafür seien klare Vorgaben des Bundes als Rechtsgrundlage notwendig, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums in der „Berliner Zeitung“. Außerdem sind „Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bei den einzelnen Punkten vorgesehen“, heißt es. Sie sollen im Anschluss an eine Sondersitzung des Kabinetts am Freitagnachmittag kommuniziert werden.

Bayern

Bayern hat am Dienstag, den 11. Januar die geltende Infektionsschutzverordnung verlängert, wo sie den Beschlüssen bereits entsprochen hat. Allerdings geht das Land in einem Punkt einen Sonderweg: Es wird kein 2-Gplus in der Gastronomie einführen.

Bei der Gleichstellung von Geimpften und Geboosterten gebe es eine neue Regelung, informierte das Gesundheitsministerium: Dass Geboosterte bei 2G plus keinen zusätzlichen Test brauchten, galt bisher 14 Tage nach der 3. Impfung. Das wird nun geändert, ab jetzt entfällt die Testpflicht direkt nach der Auffrischung. Wer vollständig geimpft ist und sich trotzdem ansteckt, ist danach den 3-fach Geimpften gleichgestellt und muss bei 2G plus ebenfalls keinen Test zeigen. Die Regelungen zur Quarantäne werden ebenfalls angepasst. Die neuen Regeln gelten vom 12. Januar an.

Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen

Sachsen-Anhalt will die 2Gplus-Regel nicht einführen. Anders Sachsen: Restaurants, Gaststätten, Kneipen müssen 2Gplus einführen. In der Außengastronomie gilt 2G: Draußen müssen Geimpfte und Genesene also keinen zusätzlichen Test vorweisen. Ab 14. Januar treten in Sachsen auch Lockerungen in Kraft, Sport, Freizeitangebote und Kultur wird wieder möglich. Thüringen hat die beschlossenen Quarantäne-Regeln am Dienstag, 11. Januar umgesetzt, teilte das Gesundheitsministerium mit. Die Bund-Länder-Beschlüsse zu 2Gplus will das Land in der nächsten Corona-Verordnung beschließen, sie gelten dann vom 23. Januar an.

Quarantäne-Regeln

Bund und Länder haben sich auf bundeseinheitliche Quarantäneverkürzungen und neue Freitestmöglichkeiten verständigt.

Positiv getestete Personen/Infizierte und Kontaktpersonen können die Isolation beziehungsweise Quarantäne (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson aber schon nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).

Ausnahme: Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).

Sonderregeln für das Gesundheitswesen: Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.) (KBI)

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