Kommunales Investitions-Paket

Wo die Bundesmittel nicht verbaut werden

Carl-Friedrich Höck10. Oktober 2016
Kaputter Bauarbeiterhelm
Wenn es bei den Bauarbeiten hapert: Nicht in allen Bundesländern werden die Investitionsmittel komplett verbaut.
Die Bundeshilfen für finanzschwache Kommunen kommen bisher offenbar nicht überall an, wo sie gebraucht werden. Lediglich sieben Bundesländer haben die Mittel, die ihnen aus dem kommunalen Investitionsprogramm des Bundes zustehen, bisher vollständig abgerufen.

Mit dem „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ sollen bis zum Jahr 2018 insgesamt 3,5 Milliarden Euro an Kommunen fließen. Doch nur in Bayern, dem Saarland, Sachsen, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz wurden bisher alle Mittel eingesetzt oder verplant, die den Bundesländern zustehen. Das berichtet die Zeitung Die Welt (Sonntagsausgabe).

Laut dem Bericht hat Berlin erst 61 Prozent der Mittel abgerufen, Hamburg 48,2 Prozent, Nordrhein-Westfalen 34,4 Prozent, Hessen 19 Prozent und Niedersachsen 10,4 Prozent. Auf dem letzten Platz liegt Schleswig-Holstein mit acht Prozent.

Kommunen investieren zu wenig in Schulen

Das Investitionspaket soll finanzschwachen Kommunen helfen, ihre Infrastruktur in Schuss zu halten. Profitieren können etwa marode Schulen. Das ist auch dringend nötig: Laut der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beträgt der Investitionsrückstand für Schulgebäude rund 34 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr haben die Kommunen in Deutschland nur 2,9 Milliarden Euro in Schulgebäude investiert – das sind 1,3 Milliarden Euro weniger als im Jahr 1995.

Bei der Umsetzung des Investitionspakets kommen viele Kommunen nicht hinterher, weil ihnen Personal fehlt, um das Geld zu verbauen. Die Bundesregierung plant bereits, die Frist für den Abruf der Gelder um zwei Jahre auf 2020 zu verlängern. Im entsprechenden Gesetzentwurf argumentiert die Bundesregierung, „dass es angesichts der aktuellen Herausforderungen durch die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen schwierig sein dürfte, den Zeitrahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes einzuhalten.“ Darauf hätten Länder und Kommunen hingewiesen.

Bundesländer entscheiden über Investitionen mit

Laut dem Bericht der Welt ist die Personalnot in den Kommunen nicht das einzige Problem, denn das Geld fließt über die Bundesländer. Diese müssen festlegen, welche Kommunen für welche Maßnahmen Fördermittel abrufen dürfen. Anscheinend gelingt das in manchen Bundesländern besser, in anderen stockt der Prozess.

Angesichts der vielerorts verfallenden Schulgebäude drängt die SPD-Bundestagsfraktion darauf, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei der Bildung zu lockern. „Wer Schulen modernisieren will, muss auch den Mut haben, die Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen im Grundgesetz zu ermöglichen“, sagt Fraktionsvize Hubertus Heil. „Wir wollen als Bund bis 2021 neun Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um gezielt und gemeinsam mit zusätzlichen Mitteln von Ländern und Kommunen diese notwendige Bildungsallianz für Deutschland auf den Weg zu bringen."

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