Der Bundesrat hat an diesem Freitag einen Gesetzesantrag zur Liegenschaftspolitik des Bundes beschlossen. Ziel ist es, dass Länder und Kommunen auch in Zukunft Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau erwerben können.
Bima-Gesetz soll geändert werden
Bisher sehen die Gesetze vor, dass die Bundeseigene Immobilienanstalt (Bima) ihre Liegenschaften in der Regel per Höchstpreisverfahren verkauft. Zwar sind Ausnahmen möglich, zum Beispiel um Notunterkünfte für Geflüchtete zu schaffen oder Kindergärten und Sozialwohnungen zu bauen. Das sieht etwa eine im Herbst 2015 vom Bundestag beschlossene Richtlinie vor. Doch in der Praxis agiere die Bima bei diesem Thema oft schwerfällig, war in den vergangenen Jahren immer wieder zu hören. (Mehr dazu hier.)
Der Bundesrat schlägt nun vor, an der Wurzel des Problems anzusetzen und die Bundeshaushaltsordnung sowie das Bima-Gesetz zu ändern. Der Bund soll Grundstücke ohne Bieterverfahren an Länder und Kommunen veräußern können, wenn diese für öffentliche Zwecke genutzt werden sollen. Der Kaufpreis soll dann gutachterlich ermittelt werden. Dieser Verkehrswert dürfte in vielen Fällen weit unter den spekulativen Preisen liegen, die private Investoren zu zahlen bereit sind. Liegenschaften, die für den sozialen Wohnungsbau oder für studentisches Wohnen vorgesehen sind, sollen sogar noch preisgünstiger abgegeben werden.
Künftige Regierung soll Stellung nehmen
Die Gesetzesinitiative betrifft nicht nur die Bima, sondern auch weitere Einrichtungen des Bundes wie das Bundeseisenbahnvermögen oder die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft. Als Käufer kämen neben den Ländern und Kommunen selbst auch Organisationen in Frage, die sich mehrheitlich in deren Besitz befinden – also beispielsweise eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft.
Initiiert wurde die Gesetzesinitiative von den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Bremen. Nun wird die Bundesregierung zu dem Entwurf Stellung nehmen, bevor er dann im Bundestag behandelt wird.