Strafverfolgung

Warum der Bundesrat mehr Schutz für Kommunalpolitiker fordert

Carl-Friedrich Höck03. Dezember 2019
Plenum des Bundesrates (Archivbild vom Februar 2019)
Wer Kommunalpolitiker beleidigt oder bedroht, könnte in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Der Bundesrat fordert, das Strafrecht entsprechend zu verschärfen. Bisher stehen nur Parlamentsabgeordnete und Spitzenpolitiker unter besonderem Schutz.

Jahrelang wurde sie bedroht und beschimpft. Vor knapp zwei Wochen hatte sie genug: Martina Angermann ist als Bürgermeisterin von Arnsdorf zurückgetreten – nach 18 Jahren im Amt. Was sie erleben musste ist kein Einzelfall. Laut einer Umfrage vom Juni dieses Jahres sind in 40 Prozent der Rathäuser schon Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeiter oder Ratsmitglieder bedroht oder beschimpft worden.

Reaktion auf den Fall Lübcke

Für die Betroffenen bedeutet das nicht nur eine psychische Belastung, die mürbe und manchmal krank macht. Auf die verbale folgt nicht selten körperliche Gewalt. In knapp acht Prozent der Rathäuser ist es schon zu Angriffen gekommen. Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke war der (vorerst) traurige Höhepunkt dieser Entwicklung.

Der Fall war nun auch für den Bundesrat Anlass zum Handeln. Mit einem Beschluss fordert die Länderkammer, das Strafrecht zu verschärfen. „Im öffentlichen Leben stehende Politikerinnen und Politiker – einschließlich der ehrenamtlich tätigen – bedürfen eines effektiven strafrechtlichen Schutzes insbesondere gegen beleidigende und bedrohende Äußerungen in sozialen Netzwerken und über das Internet“, heißt es darin.

Kommunalpolitiker oft betroffen

Bisher stehen nur Abgeordnete, Spitzenfunktionäre der Parteien und Regierungsmitglieder unter einem besonderen Schutz. Paragraf 188 des Strafgesetzbuches regelt, dass öffentliche Beleidigungen oder Verleumdungen von „im politischen Leben des Volkes stehenden“ Personen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Kommunal- und Bezirkspolitiker werden nach der gegenwärtigen Rechtsprechung nicht dazu gezählt. Ihr Einfluss sei auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt und somit für das Leben des Volkes im Gesamtstaat nicht bedeutend genug, lautet die gängige Argumentation der Juristen.

„Diese Sichtweise erscheint angesichts des beträchtlichen technischen Fortschritts auf dem Gebiet der weltweiten Kommunikation und der Nutzung sozialer Medien und des Internets als Äußerungsplattformen überholt und realitätsfern“, kritisiert der Bundesrat nun. Gerade ehrenamtliche Bürgermeister oder Landräte seien von Internethetze oft besonder stark betroffen. Die Ländervertreter befürchten, dass sich deshalb weniger Menschen bereiterklären könnten, überhaupt noch ein solches Ehrenamt zu übernehmen.

Bis zu fünf Jahre Haft für Internethetze

Mit einem neuen Gesetz soll nun klargestellt werden, dass auch Kommunalpolitiker unter den Schutz des Paragrafen 188 stehen. Das gelte insbesondere für üble Nachreden und Verleumdungen über soziale Medien und das Internet, heißt es im Bundesratsbeschluss. Somit könnten die Strafverfolgungsbehörden auch gegen die Täter vorgehen, ohne dass der betroffene Politiker oder die Politikerin einen Strafantrag stellt.

Voraussetzung ist laut Paragraf 188, dass die Tat mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängt und das weitere „öffentliche Wirken“ erheblich erschwert.

Auch Bedrohungen sollen schärfer geahndet werden

Geändert werden soll auch Paragraf 241 des Strafgesetzbuches, der Bedrohungen unter Strafe stellt. Bisher beträgt die maximal mögliche Strafe ein Jahr Haft. Der Bundesrat fordert eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe, wenn die Tat öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird – also über das Internetz und soziale Netzwerke. Denn solche Bedrohungen „sind einem großen, unüberschaubaren Personenkreis zugänglich, jederzeit weltweit abrufbar und können – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Bedingungen wieder gelöscht werden.“

Richtet sich die Bedrohung gegen Politikerinnen oder Politiker, sollen sogar – analog zum Beleidigungsparagrafen 188 – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich sein. Denn wenn ein Politiker mit einem Verbrechen bedroht würde, sei das nicht weniger schlimm, als eine üble Nachrede, argumentiert der Bundesrat.

Der Gesetzentwurf der Länderkammer wurde dort am 29. November beschlossen und anschließend der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann nun innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen. Anschließend wird sich der Bundestag mit der Forderung befassen.

Mehr Informationen
Beschlussdrucksache auf bundesrat.de (PDF)