Sonderabschreibung

Bundestag beschließt Steuererleichterung für den Bau von Mietwohnungen

Carl-Friedrich Höck29. November 2018
Ein Mann fotografiert eine Baustelle in Berlin
In Deutschland sollen mehr Wohnungen entstehen: Ein Mann fotografiert eine Baustelle in Berlin.
Die große Koalition will private Investoren dazu anregen, mehr Mietwohnungen zu bauen. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Sonderabschreibung beschlossen.

Der Bundestag hat eine Sonderabschreibung für den Bau von Mietwohnungen beschlossen. Sie ist Teil der Wohnraumoffensive der großen Koalition. Mit der Sonderabschreibung soll ein zusätzlicher Anreiz gesetzt werden, damit private Investoren zügig neuen Wohnraum schaffen. Gefördert wird damit der Neubau von Wohnungen, aber auch der Umbau von Gewerbeflächen oder der Ausbau von Dachgeschossen.

Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen

Das Wort „Abschreibung“ ist ein Begriff aus der Buchhaltung. Wenn betriebliche Vermögensgegenstände mit der Zeit an Wert verlieren – etwa ein angeschafftes Auto – wird dieser Wertverlust in der Bilanz verbucht. Somit sinkt der Gewinn des Unternehmens, es muss also weniger Steuern zahlen. Sonderabschreibungen dagegen sind nicht an eine Wertminderung gebunden. Sie sind also als Subvention zu werten. Denn der Staat verzichtet auf einen Teil der Steuern, die normalerweise an ihn abgeführt werden müssten.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Sonderabschreibung den Staat bis zum Jahr 2022 etwa 410 Millionen Euro kosten wird. Davon entfallen 82 Millionen Euro auf die Gemeinden. Der Grund: Auch ihnen entgehen wegen der Sonderabschreibung Steuereinnahmen.

Die Maßnahme ist bis zum Ende des Jahres 2021 befristet. Bis dahin können jährlich fünf Prozent der Baukosten gesondert abgeschrieben werden, und zwar zusätzlich zur ohnehin erlaubten „linearen Abschreibung“. (Diese bezieht sich auf einen geplanten, gleichmäßigen Wertverlust über mehrere Jahre hinweg.) Damit Investoren von der Regelung profitieren, müssen sie also zügig Bauanträge stellen.

Förderung ist an Bedingungen geknüpft

Weil die Investoren bezahlbare Wohnungen bauen sollen und keine Luxusappartements, haben sich die Koalitionspartner auf eine Obergrenze verständigt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen nicht teurer sein als 3.000 Euro pro Quadratmeter. Außerdem müssen die neuen Wohnungen für mindestens neun Jahre als Mietwohnungen dienen.

Die SPD-Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe und Bernhard Daldrup betonen noch einen weiteren Aspekt des neuen Gesetzes: Auf Initiative der SPD-Fraktion werde auch der Spielraum von Wohnungsgenossenschaften für die dezentrale und klimafreundliche Erzeugung von Mieterstrom erweitert. „Wohnungsgenossenschaften sind in ihrem Vermietungsgeschäft bisher nur steuerfrei, wenn ihre anderen Einnahmen, etwa aufgrund der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen, einen Anteil von zehn Prozent der Gesamteinnahmen nicht übersteigen. Diese Grenze wird für Mieterstrom auf 20 Prozent erhöht.“

Beschlossen wurde das Gesetz mit dem Stimmen von Union und SPD. Die FDP lehnt die Sonderabschreibung grundsätzlich ab. Stattdessen solle die „lineare Abschreibung” für Wohngebäude erhöht werden, fordern die Liberalen. Die Grünen waren zuvor mit einem Änderungsantrag gescheitert, eine Mietobergrenze für die neu gebauten Wohnungen einzuziehen. Die Mietpreisbremse gelte für Neubauwohnungen nicht, argumentieren sie.

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bundestag.de

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