Regeln werden verschärft

Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse

Carl-Friedrich Höck14. Februar 2020
Mietvertrag
Bei Neuvermietung darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wenn für das betreffende Gebiet die Mietpreisbremse gilt.
Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse in diesem Jahr auslaufen. Am Freitag hat der Bundestag beschlossen, sie um fünf weitere Jahre zu verlängern. Zudem werden die Regeln verschärft.

Mit den Stimmen der Unionsparteien, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag eine Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Dieses Instrument war im Jahr 2015 eingeführt worden und zunächst auf fünf Jahre befristet. Ziel war es, den rasanten Anstieg der Mieten insbesondere in Ballungsräumen abzumildern.

Mieten moderat verlangsamt

Das ist zumindest teilweise gelungen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Bundesjustizministeriums. Der Mietenanstieg sei moderat verlangsamt worden. Die für die Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage bestehe jedoch im Wesentlichen fort.

Der Bund will den Ländern deshalb erneut für fünf Jahre die Möglichkeit geben, per Rechtsverordnung eine Mietpreisbremse zu erlassen. Erlaubt ist dies für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Mietpreisbremse wird strenger gehandhabt

Zugleich werden die Regeln in einem wichtigen Punkt verschärft: Verlangen Vermiet*innen mehr als erlaubt, können die Mieter*innen das zuviel gezahlte Geld künftig nachträglich zurückfordern. Bisher konnte die Miete erst ab dem Zeitpunkt gesenkt werden, an dem der Mieter oder die Mieterin die zu hohe Miete rügt. In Zukunft müssen alle Beträge erstattet werden, die seit Beginn des Mietverhältnisses zuviel verlangt wurden. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Verstoß innerhalb von 30 Monaten rügt.

Der Grund für die Neuregelung: Bisher haben viele Vermieter*innen die Regeln der Mietbreisbremse schlicht ignoriert. Das Gutachten des DIW bestätigt dies: Demnach liegen die in Inseraten genannten Mieten oft über den erlaubten Höchstgrenzen.

Vormiete muss transparent gemacht werden

In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt: Die Miete bei Neuvermietung darf nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und solche, bei denen die Vormiete bereits teurer war. Beruft sich ein Vermieter auf diese Sonderregelung, muss er dem Neumieter künftig unaufgefordert Auskünfte über die Vormiete erteilen.

Nicht berücksichtigt werden dabei Mieterhöhungen, die mit dem Vormieter innerhalb des letzten Jahres vor seinem Auszug vereinbart worden sind. Mit diesem Passus soll verhindert werden, dass Vermieter*innen die Ausnahmeregelung missbrauchen.

Union bremste die Bremse

Das nun beschlossene Gesetz ist ein Kompromiss von Union und SPD. Während CDU und CSU den Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Miete nur widerwillig mitgetragen haben, hätten sich die Sozialdemokrat*innen insgesamt eine weitergehende Regulierung gewünscht. Noch strengere Regeln forderten auch Anträge von Grünen und Linken, die jedoch keine Mehrheit fanden.

Die Berliner Bundestagsabgeordnete Eva Högl (SPD) sagte während der Parlamentsdebatte: „Wir haben in Berlin eine Vergleichsmiete von etwas unter sieben Euro pro Quadratmeter. Aber wenn wir uns die Angebotsmieten anschauen, dann sind wir bei fast zehn Euro.” Das sei natürlich ein Riesenunterschied, und genau da setze die Mietpreisbremse an. Diese erlaube einen Aufschlag von maximal zehn Prozent bei Neuvermietung gegenüber der Vergleichsmiete. „Ich finde, das ist immer noch viel”, so Högl. Ihre Fraktion habe, was das Mietrecht betrifft, noch mehr auf dem Zettel. So wolle man die Umwandlung in Eigentumswohnungen und die Kündigungsmöglichkeit bei Eigenbedarf beschränken. In Richtung des Koalitionspartners ergänzte Högl: „Wir müssen auch dringend etwas im Bereich der Gewerbemieten machen.” Gemeinsam mit den Ländern werde man auch den Wohnungsbau intensivieren.

Dass Bauen alleine die Probleme nicht überall löse, darauf verwies die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram, ebenfalls aus Berlin. Sie rief dazu auf, eine Bundesratsinitiative aus Bayern zu unterstützen, um Mietwucher zu verbieten. Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei plädierte dafür, die Eigentumsquote zu erhöhen. Das wäre ein Beitrag zur Entspannung auf den Mietmärkten. FDP und AfD lehnten die Mietpreisbremse grundsätzlich ab.

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