WLAN-Hotspots

Bundestag entschärft Störerhaftung

Carl-Friedrich Höck30. Juni 2017
Notebook
Mit dem Notebook auch unterwegs mal schnell ins Netz gehen? Mit offenen WLAN-Hotspots funktioniert das unkompliziert. (Symbolbild)
In den Städten und Gemeinden soll es künftig mehr WLAN-Hotspots geben. Der Bundestag hat am Dienstag die Regelungen zur Störerhaftung gelockert. Anbieter von Hotspots sollen nicht mehr für die Vergehen der Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Störerhaftung galt als eine der größten Hürden für offene WLAN-Netze. Denn wenn ein Internetnutzer etwas Verbotenes tut – etwa, indem er illegal Filme herunterlädt oder urheberrechtlich geschützte Songs ins Netz speist – konnte nach bisherigem Recht der Betreiber des WLAN-Hotspots haftbar gemacht werden.

Passwörter nicht mehr notwendig

Um teure Abmahnungen zu verhindern, sahen sich viele Betreiber genötigt, den Zugang zu ihen WLAN-Netzen zu beschränken oder sämtliche Nutzer zu registrieren. Andere verzichteten ganz darauf, ein offenes Netz anzubieten.

Der Bundestag hat genau hier angesetzt und mit den Stimmen der Koalition das Telemediengesetz geändert. Damit wollte das Parlament klarstellen, „dass WLAN-Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer vorab zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes zu verlangen oder das Anbieten des Dienstes einzustellen“, heißt es im Gesetzestext. Auf freiwilliger Basis sollen diese Maßnahmen aber möglich bleiben.

Städte treiben den Ausbau voran

Von der Gesetzesänderung sollen neben Vereinen oder privatwirtschaftlichen Anbietern auch kommunale Einrichtungen profitieren. So könnte offenes WLAN künftig öfter als bisher in Schulen, Bibliotheken oder Bürgerämtern angeboten werden.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy ist zuversichtlich, dass es „künftig sehr schnell deutlich mehr frei nutzbare Hotspots und öffentliche WLAN-Netze geben“ werde. In einem Statement zur Reform schreibt er: „Schnelle freie WLAN-Hotspots sind nützlich für den Stadt-Tourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und für vieles mehr. Viele Städte haben deshalb schon seit langem den Ausbau von Gratis-WLAN-Hotspots vorangetrieben.“ Die Abschaffung der Störerhaftung erleichtere die Einrichtung weitere WLAN-Angebote.

 

Weitere Informationen
bundestag.de

 

weiterführender Artikel