Sozialpolitik

Caritas: Kosten der Unterkunft neu regeln

Karin Billanitsch12. März 2018
Welche Kosten der Unterkunft sind angemessen? Angesichts der rasant steigenden Mieten vor allem in Städten ist diese Frage immer häufiger Anlass für Streitigkeiten zwischen Grundsicherungsträger und Empfänger.
Die Caritas Deutschland kritisiert zu niedrige Obergrenzen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung und warnt vor einer „Armutsfalle“ für Empfänger einer Grundsicherung. Das Problem liegt in der Bestimmung der „Angemessenheit“ der Mietkosten. Das Thema beschäftigt auch deutsche Gerichte, wie kürzlich das Sozialgericht Dortmund.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Kosten für Unterkunft und Heizung neu zu regeln. Zu niedrig angesetzte Obergrenzen, die den Wohnungsmarktverhältnissen vor Ort nicht gerecht werden, haben zur Folge, dass die tatsächlichen Wohnkosten nicht in voller Höhe übernommen werden. Das führt dazu, dass Teile der Miete aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen, kritisierte der Verband. „Es bleibt weniger Geld für Essen, Kleidung oder Schulsachen für die Kinder übrig“, macht Eva Welskop-Deffaa deutlich, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Ein ohnehin schmales Budget würde dadurch noch schmaler und die Wohnungsknappheit „wird damit zur Armutsfalle“.

Problem der „Angemessenheit“

Hintergrund: Wer Grundsicherung bezieht, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Kommunen erstattet soweit diese als angemessen eingestuft werden. „Genau hier, bei der Bestimmung dessen, was angemessen ist, liegt das Problem“, sagt Welskop-Deffaa. „Welche Mietkosten angemessen sind, hängt von den Realitäten des Wohnungsmarktes ab. Angesichts eines Mangels an bezahlbarem Wohnraum in vielen Städten und Ballungszentren ist es gerade für Menschen, die Hartz-IV beziehen, besonders schwierig, entsprechenden Wohnraum zu finden“, so Welskop-Deffaa.

Caritas Deutschland

Der DCV dringt auf eine Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung: Diese müssten verlässlich am Bedarf der Leistungsberechtigten orientiert die tatsächlichen Kosten der Unterkunft decken. Notwendig sei eine praktikable Regelung, die allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt. Die Regelungen müssten so gestaltet sein, dass bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen die tatsächliche Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums geprüft wird. Die Reformvorschläge des DCV zu den Kosten der Unterkunft sind hier zu finden. Die Caritas-Studie „Menschenrecht auf Wohnen“ hatte im Januar 2017 deutlich gezeigt, welche hohe Zustimmung die Gewährleistung des Grundrechts auf Wohnen in der Bevölkerung findet und wie sehr gerade einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen hohe Wohnkosten als Armutsrisiko bewerten.

Streitthema Kosten der Unterkunft – Beispiel Dortmund

Das Thmea Kosten der Unterkunft sorgt häufig für Streit, der vor Gericht ausgetragen wird. Deshalb hat die Rechtsprechung Grundsätze zur Berechnung herausgebildet. So hat das Bundessozialgericht bereits vor Jahren entschieden, dass das Konzept des Grundsicherungsträgers hinreichende Gewähr dafür bieten müsse, dass es die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarkts wiedergibt (BSG vom 20.08.2009, Az. B 14 AS 65/08). Für die Stadt Dortmund hat das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil vom 02.02.2018 festgestellt, dass für Dortmund im Jahr 2016 kein schlüssiges Konzept des Jobcenters Dortmund vorlag (Az. S 27 AS 3056/16). Das Urteil kann hier eingesehen werden.