Gesellschaft in der Corona-Krise

Corona-Beschlüsse: Beschränkung für Feiern, Bußgeld für Falschangaben

01. Oktober 2020
Für falsche Angaben in Restaurants und Bars sollen Bußgelder anfallen. Allgemeine Hygieneregeln – zum Beispiel Maske tragen beim Betreten oder Verlassen des Restaurants – gelten weiterhin.
Die Ministerpräsident*innen und die Bundesregierung haben sich kürzlichauf weitere Verschärfungen im Umgang mit der Corona-Pandemie verständigt. Hier ein Überblick über die Beschlüsse.

Peter Tschentscher (SPD), Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, berichtete von größter Geschlossenheit und Einigkeit während der virtuellen Konferenz von Angela Merkel und den Ministerpräsident*innen. „Allen war völlig klar, dass das Infektionsgeschehen wieder zugenommen hat und wir so früh Maßnahmen ergreifen müssen, dass ein Lockdown vermieden wird“, sagte Tschentscher. Priorität haben momentan Schulen, Kitas und die Wirtschaft. Da ist Tschentscher mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder einer Meinung. Private Feiern und Reisen müssten hinten anstehen.

Allerdings sollen die am Dienstag beschlossenen Regelungen nicht pauschal für alle Städte und Landkreise in Deutschland gleichermaßen gelten. Vielmehr einigten sich die Länderchef*innen auf ein Stufensystem. Dieses betrifft vor allem private Feiern. Demnach sollen ab einer Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen sieben Tagen in einer Stadt oder einem Landkreis Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen nur noch mit maximal 50 Personen möglich sein, in privaten Räumen werden maximal 25 Personen empfohlen. Drastischer sind die Einschränkungen ab der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen. Dann sind in öffentlichen oder angemieteten Räumen nur noch Feiern mit höchstens 25 Personen erlaubt, im privaten Bereich werden in diesem Fall nicht mehr als zehn Personen empfohlen.

50 Euro bei falschen Daten

„Wir brauchen diese Grenzen, die wir nun vereinbart haben, um dort handeln zu können, wo es die Infektionsrisiken gibt“, sagte Tschentscher. Als einen weiteren Risikobereich identifizierten die Ministerpräsident*innen die Gastronomie. Tschentscher berichtete von einem Corona-Ausbruch in einer Hamburger Bar, bei dem etwa 600 Kontaktnachverfolgungen nötig gewesen seien. Jedoch sei nicht einmal die Hälfte der persönlichen Angaben korrekt gewesen, was die Kontaktnachverfolgung deutlich erschwerte.

Daher kam es am Dienstag zu einer Einigung, wonach Bürger*innen, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen müssen. „Das ist jetzt eine gemeinsame Aufgabe der Gastronomie. Dass wir diese nun mit einem Bußgeld unterstreichen, zeigt die allgemeine Bedeutung“, sagte Tschentscher. Bei steigenden Infektionszahlen sollen auch regional zeitlich begrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden können, um Ansteckungen in der Gastronomie zu vermeiden.

Frühwarnsystem für regionale Ausbrüche

Zudem soll unmittelbar ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden, wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen zu mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen kommen sollte. Die Länder wollen jedoch ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst zu vermeiden, dass diese Schwelle überschritten wird.

Der Text ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen.