Infektionsschutzgesetz

Corona-Krise: Bund erhält mehr Befugnisse beim Bevölkerungsschutz

Karin Billanitsch25. März 2020
Das Bundesgesundheitsministerium hat weit reichende Machtbefugnisse zur Bewältigung der Corona-Epidemie erhalten.
Durch ein neues Gesetz, das am Mittwoch den Bundestag passierte, hat das Bundesgesundheitsministerium weitreichende Befugnisse zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten.

Der Bundestag hat am Mittwoch ein Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Dabei ging es unter anderem um Bevölkerungsschutz, aber auch um die finanzielle Entlastung der Krankenhäuser. Insbesondere beschlossen die Abgeordneten das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Danach soll die Bundesregierung Befugnisse zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bekommen. Insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist geändert worden.

Mehr Befugnisse des Bundes im Krisenfall

Auf seiner Grundlage können auch Grundrechte eingeschränkt werden, wie zum Beispiel die Versammlungsfreiheit oder die Freiheit der Person, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Nach dem föderalistischen Prinzip waren bisher die Länder die zuständige Instanz, das Gesetz auszuführen. Auch in einem Krisenfall konnte der Bund nicht eingreifen. Er hatte nur koordinierende Befugnisse und konnte  Empfehlungen abgeben. Um aber das Gemeinwesen vor der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars CoV-2 wirksam zu schützen, bekommt der Bund die Möglichkeit, schnell mit Schutzmaßnahmen einzugreifen.

„In einer sich dynamisch entwickelnden Ausbruchssituation kann für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik durch eine sich grenzüberschreitend ausbreitende übertragbare Krankheit eine erhebliche Gefährdung eintreten, der nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden kann“, heiß es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf. Voraussetzung ist, dass eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vorliegt. Es muss darüber hinaus auch eine „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland“ festgestellt werden, heißt es weiter.

Meldepflichten an der Grenze

Damit erhält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weitreichende Machtbefugnisse. „Wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen“, so der Minister dazu in einer Erklärung.

Im Einzelnen kann der Bundesgesundheitsminister an den Grenzen Auskunfts- und Ausweispflichten anordnen, wenn eine Person aus Risikogebieten einreist. Auch Unternehmen, die die Reisenden befördern im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr, Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen und Reiseveranstalter können zur Mitwirkung verpflichtet werden. Zum Beispiel, indem sie informieren, Passagierlisten übermitteln oder ärztliche Untersuchungen ermöglichen.

Umgang mit Arzneimitteln

Der Bundesgesundheitsminister kann nun auch Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln treffen. Darunter fallen auch Betäubungsmittel, Medizinprodukte, Hilfsmittel, Gegenstände zur persönlichen Schutzausrüstung und Desinfektionsprodukte. Das reicht nach dem Gesetz so weit, dass er zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln Ausnahmen von geltenden Vorschriften zulassen kann, etwa bei der „Herstellung, Kennzeichnung, Zulassung, klinischer Prüfung“, und darüber hinaus auch bei der „Anwendung, Verschreibung und Abgabe.“ Das bedeutet, dass Spahn zum Beispiel die Vorschriften, die bei der Erprobung eines Impfstoffes gelten, erleichtern könnte, damit er schneller zur Verfügung steht.

Auch Krankenhäusern, Apotheken, Praxen, Laboren und sonstigen Gesundheitseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen können Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung gemacht werden. Auch in die Aprobationsordnung für Ärzte kann eingegriffen werden.

Befristung auf ein Jahr

Die Regelung ist auf ein Jahr befristet. Das Bundesgesundheitsministerium muss dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. März einen Bericht zu den Erkenntnissen aus der Corona-Pandemie vorlegen. Die ursprünglich vorgesehenen Regeln zur Erfassung von Daten aus Mobilfunkgeräten wurde ersatzlos gestrichen. Die Streichung wurde vom Bundesbeauftragen für Datenschutz in einer Mitteilung ausdrücklich begrüßt.

Ausgangssperre

Das Gesetz sieht einen neuen § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 IfSG vor. Danach kann die zuständige Behörde „Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.“ Diese Vorschrift soll mehr Rechtsklarheit bringen, weil in jurustischen Fachkreisen bezweifelt wurde, dass das Infektionsschutzgesetz eine gültige Rechtsgrundlage für die Verhängung von Ausgangssperren ist.

Änderungen des Baugesetzbuchs

Da die Bundesregierung damit rechnet, dass möglicherweise sehr rasch mehr Räume errichtet werden müssen, wo Coronavirus-Infizierte versorgt werden können, kann in solchen Fällen von Vorgaben und Standards des Baugesetzbuches abgewichen werden. Außerdem sollen Menschen, die einen Verdienstausfall erleiden, weil sie durch behördlich angeordnete Kita- und Schulschliessungen betroffen sind, entschädigt werden.

Schutzschirm über Krankenhäuser

Viele Krankenhäuser müssen auf die Corona-Krise reagieren und geplante Operationen und Untersuchungen verschieben. Sie halten sich bereit und bereiten sich auf die Versorgung Corona-Erkrankter vor. Dabei entgehen ihnen aber Einnahmen, wie Bärbel Bas von der SPD-Fraktion im Bundestag verdeutlichte. Die wirtschaftlichen Folgen sollen ausgeglichen werden, indem 10 Milliarden Euro bereitgestellt werden, um die Liquidität zu sichern und drohende Krankenhausinsolvenzen zu verhindern. Geregelt wird das in dem neuen „Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz“.

Die Krankenhäuser sollen etwa Pauschalbeträge für Schutzausrüstung erhalten. Auch für jedes zusätzliche Intensivbett soll es einen Pauschalbetrag in Höhe von 50.000 Euro geben. Für verschobene Operationen und Behandlungen gibt es 560 Euro pro Tag für jedes Bett, das nicht belegt wird, gemessen am Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2019. Finanziert wird das Paket aus dem Bundeshaushalt und der Reserve des Gesundheitsfonds. Weitere Regeln sollen die Liquidität der Krankenhäuser sicherstellen.

Entschädigungsregel für Eltern

Zudem wird eine Entschädigungsregel für Eltern geschaffen, deren Kinder nicht mehr betreut werden können, weil die Behörden Betreuungseinrichtungen geschlossen haben. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro)

„Niemanden haben die Bilder aus Italien oder Spanien oder anderen Ländern kalt gelassen, wenn es darum geht zu sehen, wie ein Gesundheitssystem zusammenbrechen kann, wenn die Infektionsfälle sehr schnell ansteigen, und die Erkrankungen so massiv werden, dass ein Gesundheitswesen überfordert ist“, sagte die SPD-Abgeordnete Bärbel Bas am Mittwoch im Bundestag. „Wir wollten vorbereitet sein.“ Deshalb sei in einem Eilverfahren ein breites Gesetzespaket erlassen worden für die Menschen, die jetzt vorbereitet sein müssen.

weiterführender Artikel