Kinderbetreuung

Corona-Krise: Wo Kita-Gebühren erlassen werden

Karin Billanitsch31. März 2020
Durch die Corona-Krise sind die Schulen ebenso wie Kindergärten und -Tagesstätten bis auf eine eventuelle Notbetreuung geschlossen.
In der Corona-Krise haben manche Städte die Gebühren ausgesetzt, denn derzeit können viele Kinder nicht betreut werden. SPD-Politiker*innen dringen darauf, Familien zu entlasten.

Der Alltag vieler Eltern sieht derzeit so aus: Arbeiten im Homeoffice mit dem Laptop auf dem Küchentisch, nebenbei müssen die Kinder beim Lernen von zu Hause aus betreut werden. Denn durch die Corona-Krise sind die Schulen ebenso wie Kindergärten und -tagesstätten bis auf eine eventuelle Notbetreuung geschlossen. Viele Kommunen haben deshalb beschlossen, Familien von Gebühren zu entlasten.

Bremen erstattet Gebühren ab 1. April

In Bremen hat der Senat am Dienstag beschlossen, Beiträge für Krippen, Horte und die Mittagessenpauschale ab dem 1. April 2020 zu erstatten. „Die reguläre Betreuungsleistung wird nicht erbracht, während sich die finanzielle Lage mancher Familien beispielsweise durch Reduzierung der Arbeitszeit und unbezahlte Urlaubstage drastisch verschlechtert. Die Maßnahme soll helfen, diese prekären Situationen in Familien zu mildern“, erklärte  Claudia Bogedan (SPD), Senatorin für Kinder und Bildung. Nun werde an einer möglichst pragmatischen Lösung für die praktische Umsetzung der Erstattung gearbeitet.

Von dieser Erstattung profitieren alle Familien mit Kindern in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten – in Kindertageseinrichtungen (inklusive Elternvereinen), Hort und der Kindertagespflege. Kita-Kinder (Drei- bis Sechsjährige) und Kinder aus Familien mit Bremen-Pass seien ohnehin bereits beitragsbefreit, hieß es. Auch die Verpflegungspauschale werde erstattet.

Rheinland-Pfalz: Einige Städte setzen Gebühren aus

Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz hat die Kitagebühren bereits seit gut zehn Jahren abgeschafft für Kinder ab zwei Jahren. Für Krippen, Horte und die Verpflegung in Kindertagesstätten aber fallen weiterhin Gebühren an.

Mainz setzt diese Gebühren für einen Monat aus, teilte die Stadt mit, ebenso Wiesbaden. Auch in Speyer, um ein weiteres Beispiel zu nennen, entfallen die Elternbeiträge für Krippen- und Hortbetreuungen sowie die Verpflegungskosten für Kitas pauschal für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft betreut werden, zunächst für einen Monat. Das hat der Stadtvorstand beschlossen. „Es ist uns wichtig, ein Zeichen zu setzen und den Eltern dafür zu danken, dass sie Verständnis zeigen und diese besondere Situation mittragen“, begründete Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) diese Entscheidung.

Brandenburg unterstützt Eltern ab 1. April

Das Land Brandenburg will in der Fläche die Eltern entlasten. Darüber hat sich die Landesregierung nach „intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden“ verständigt, teilte das Ministerium für Jugend, Bildung und Sport mit. Ministerin Britta Ernst sagte: „Wir haben beschlossen, zur Vermeidung sozialer und finanzieller Härten für die Eltern diese von den Elternbeiträgen freizustellen.“ Das voraussichtliche Fördervolumen wird auf rund 14 Millionen Euro pro Monat geschätzt. Das Land kündigte auch an, es solle ein einfaches Antragsverfahren für die Kitaträger geben, um schnell die Einnahmeausfälle zu kompensieren.

Das Geld fließt an die Landkreise und kreisfreien Städte, da sie in Brandenburg für die Kindertagesbetreuung zuständig sind. Öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten können bei den Landkreisen und kreisfreien Städten die Zuwendung für den Ausfall von Elternbeiträgen ab dem 1. April 2020 beantragen, informierte das Ministerium. Mit der Landesunterstützung geht das Land davon aus, dass ab dem 1. April 2020 von den Eltern, die keine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, landesweit keine Elternbeiträge erhoben werden.

Hilfe für Kommunen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es keine einheitlichen Regelungen. Aber das Land beteiligt sich an den Kosten, wenn Kommunen im März und April aufgrund der Corona-Epidemie auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtungen verzichten. 100 Millionen Euro stellt das Land als Hilfen bereit. Das hatte Andreas Stoch, SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzender in Baden-Württemberg, zuvor nachdrücklich gefordert.

Die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken hatte seine Forderung unterstützt und begrüßt die Entscheidung der Landesregierung: „Das ist der einzig richtige Schritt, denn viele Familien trifft es gerade doppelt: Die Kitas sind zu und die Eltern müssen einspringen, Geld für die Kindertageseinrichtungen bezahlen sie trotzdem. Gleichzeitig drohen vielen Eltern Verdienstausfälle", so Esken in einer Mitteilung.

Bayern: Brief der SPD an Sozialministerin

In Bayern forderte die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Doris Rauscher, in einem Brief an Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) von Kita-Schließungen betroffene Eltern von den Gebühren zu befreien. „Gerade Familien sind derzeit vielfach hohen Belastungen ausgesetzt. Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit am Arbeitsplatz oder im Homeoffice und gleichzeitig die Betreuung ihrer Kinder bewerkstelligen. Oftmals sind sie zudem durch Lohneinbußen mit finanziellen, teils sogar existentiellen Sorgen konfrontiert“, mahnte die Sozialpolitikerin.

Entlastet werden sollen neben Kita-Eltern auch Eltern, deren Kinder einen Hort oder eine Tagespflege besuchen. „Mit einem sozial gerechten und dennoch einfachen Verfahren zur Rückerstattung der Kita-Gebühren soll die Staatsregierung die betreffenden Familien von zusätzlichen finanziellen Belastungen befreien. Bereits geleistete Beiträge könnten über die Vertragspartner zurückerstattet werden, für die Zeit der noch bevorstehenden Schließungen sollen keine Elternbeiträge mehr eingezogen werden“, schlägt die Sozialdemokratin vor.

Einheitliche Regelungen in Sachsen und Thüringen

Die Bundesländer Sachsen und Thüringen haben einheitlich für alle Eltern beschlossen, keine Kitagebühren zu erheben, so lange die Einrichtungen geschlossen sind.