Gesundheitsminister*innenkonferenz

Corona: Lauterbach will Bürgertests über 30. Juni hinaus anbieten

Kai DoeringCarl-Friedrich Höck24. Juni 2022
Aufgezogene Spritzen des BionTech-Pfizer-Impfstoffes in einem Impfzentrum in Iserlohn
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will an den kostenlosen Corona-Bürgertests über den 30. Juni hinaus festhalten – wenn auch nicht für alle. Die Länder drängen darauf, dass Impfzentren mindestens bis Ende des Jahres aufrechterhalten werden.

„Bürgertests sind weiter unbedingt notwendig.“ Das betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach der Konferenz der Gesundheitsminister*innen der Bundesländer (GMK) in Magdeburg. „Ich möchte, dass die Tests über den 30. Juni hinaus angeboten werden“, betonte Lauterbach. An diesem Tag läuft die Testverordnung und damit die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern aus. Eine Fortführung der kostenlosen Bürger*innentests hat der Bundestag daran geknüpft, dass die Länder weiterhin die Hälfte der Kosten tragen. Die sehen nach Aussage der Vorsitzenden der Gesundheitsminister*innenkonferenz, der sachsen-anhaltinischen Ministerin Petra Grimm-Benne, keine Möglichkeit, sich weiter an den Kosten zu beteiligen.

„Wir werden nicht mehr jeden Test machen.“

Der Blick richtet sich also auf den Bund. Er stehe kurz vor dem Ende der Verhandlungen über die künftige Finanzierung der Tests teilte Lauterbach bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Gesundheitsministerkonferenz mit. Ein Ergebnis gebe es „definitiv in den nächsten Tagen“. Es sei bereits klar, dass „anlasslose Tests“ eingeschränkt würden. „Wir werden nicht mehr jeden Test machen“, kündigte Lauterbach an. Wichtig sei aber, dass weiter Tests in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen angeboten werden könnten. Auch Menschen, die Veranstaltungen besuchten, sollten sich weiter kostenfrei testen lassen können.

Einig sind sich der Bundesgesundheitsminister und seine Länder-Kolleg*innen in der Frage, dass das Infektionsschutzgesetz angepasst werden muss, um für den Corona-Herbst gewappnet zu sein. Karl Lauterbach hatte vorab einen Sieben-Punkte-Plan für künftige Schutzmaßnahmen vorgelegt, der bei der Gesundheitsminister*innenkonferenz diskutiert wurde. „Wir brauchen ein novellierte Infektionsschutzgesetz“, betonte Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard im Anschluss. Die Gesundheitsminister*innen würden zum 1. Juli eigene Vorschläge vorlegen.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wollen die Gesundheitsminister*innen beschleunigen. Mit Blick auf den kommenden Herbst solle die Datenerhebung und Datenverarbeitung deutlich verbessert werden, erklären sie in einer Mitteilung. „Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen müssen weiter in die Fläche gebracht werden“, wird die GMK-Vorsitzende Grimm-Benne zitiert.

Impfzentren sollen bestehen bleiben

Weil die Gesundheitsminister*innen im Herbst mit einer neuen Infektionswelle rechnen, soll die Infrastruktur der Impfzentren aufrechterhalten werden. Die GMK fordert den Bund auf, die Impfkampagne über den 25. November hinaus hälftig mitzufinanzieren – mindestens bis Ende des Jahres – und die dazu nötigen Rechtsanpassungen auf den Weg zu bringen. So soll sichergestellt werden, dass im Falle einer neuen Virusvariante ein flächendeckendes Impfangebot vorgehalten wird und die Bevölkerung „in kürzester Zeit“ durchgeimpft werden kann.

Im Fokus des Treffens standen auch die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) – und der zunehmende Einfluss von gewinnorientierten Investoren. „Mittlerweile gibt es zahlreiche Fachrichtungen, in denen investorengeführte Versorgungszentren klar überwiegen“, beobachtet Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard. Die Länder bitten den Bund, „auch im Bereich des Berufsrechts Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren auszuschließen“, heißt es in der Mitteilung. Das Bundesgesundheitsministerium soll prüfen, wie die Thematik auch im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt und eine vergleichende Regelung in der Bundesärzteordnung verankert werden kann. Die Länder planen dazu eine Bundesratsinitiative.

Sorgen bereitet den Gesundheitsminister*innen, dass die Krankenhäuser mit rasant steigenden Energie- und Sachkosten zu kämpfen haben. Der Bund solle sicherstellen, dass die Mehrkosten gegenfinanziert und die Liquidität der Krankenhäuser rasch gesichert wird, fordern sie.

 

Update: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) haben sich geeinigt: Die Bundesregierung wird auch über den 30. Juni hinaus Bürgertests zur Verfügung stellen, aber die Bedingungen verändern. Das kündigten die beiden Minister am 24. Juni an. Die kostenlosen Bürgertests werden künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt. Die Vergütungen für Teststellen werden reduziert. Darüber hinaus werden „umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt”, heißt es in einer Mitteilung der Ministerien. Mit der neuen Verordnung sollen die Ausgaben des Bundes für die Tests um zwei Drittel gesenkt werden. Lauterbach kalkuliert mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro im zweiten Halbjahr 2022.

weiterführender Artikel