Brief der kommunalen Verbände

Debatte um Kommunalwahlen in NRW

Karin Billanitsch06. April 2020
Mit einem Brief an das NRW-Innenministerium haben die kommunalen Verbände eine Diskussion um vorbereitung und Durchführung der NRW-Wahlen im September ausgelöst. „Wir haben uns in dem Schreiben nicht für eine Verschiebung der Kommunalwahl ausgesprochen“, stellte der Städtetag NRW klar.

Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, hat Berichte dementiert, in denen der Eindruck entstanden ist, die kommunalen Verbände in NRW hätten den Termin der NRW-Kommunalwahlen in Frage gestellt. Es geht um einen Brief der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Städtetag NRW, Landkreistag NRW sowie Städte- und Gemeindebund NRW) an das NRW-Innenministerium, zur Durchführung der Kommunalwahlen am 13. September 2020 in Zeiten der Corona-Pandemie.

Dedy: „Keine erheblichen Zweifel geäussert“

„Wir haben uns in dem Schreiben nicht für eine Verschiebung der Kommunalwahl ausgesprochen“, stellte Dedy richtig. Und wir haben auch keine erheblichen Zweifel geäußert, dass sich der Termin am 13. September halten lässt.“

Es ginge darum, dass rechtzeitig verschiedene Fragen geklärt werden, wie die Wahlvorbereitungen und die Wahl organisiert werden können. „Dazu soll es im April ein Gespräch im Innenministerium geben“, teilte Dedy mit.

Verschiedene Fragen werden aufgeworfen

In dem Schreiben, das der DEMO-Redaktion vorliegt, sind „vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Besorgnis, wie eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl vor diesem Hintergrund im September durchgeführt werden kann, verschiedene Fragestellungen aufgeworfen worden“, die aufgelistet werden und um deren Prüfung gebeten wird.

Dabei geht es zum Beispiel um Schwierigkeiten, genügend Räume für die Durchführung einer Urnenwahl zu finden, sowie genügend ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Es herrscht Besorgnis, dass die Folgen der Corona-Pandemie auch im September 2020 noch „in Gesellschaft und öffentlichem Leben“ noch deutlich spürbar sein könnten.

Sorgen um Aktualität der Wählerverzeichnisse

Wegen des Notbetriebs in Meldebehörden könnte es auch Auswirkungen auf die Wählerverzeichnisse geben. Auch mit Blick auf Einladungs- und Versammlungsfristen und der folgenden Abgabe der Wahlvorschläge könnte es Probleme geben. Die Parteien müssen nach jetzigem Stand ihre Wahlvorschläge bis zum 16. Juli bei den Wahlleitern einreichen.

Die Verbände bitten „um die zeitnahe Prüfung aller Handlungsoptionen die zur Verfügung stehen. In den Brief heißt es auch, dass eine Verschiebung eine Option sein könnte, obgleich dies vor dem Hintergrund der ohnehin schon verlängerten Wahlperiode möglicherweise rechtliche Fragen aufwirft. Ebenso könnten Überlegungen einer ausschließlichen Briefwahl angestellt werden.

Düsseldorfs OB Thomas Geisel sprach sich laut rheinischer Post gegen eine Verschiebung des Wahlermins aus und nannte die Debatte eine „Diskussion zur Unzeit“.

Der Düsseldorfer Politologe Ulrich von Alemann sagte gegenüber der „Kölnischen Rundschau“, dass der 20. April aus seiner Sicht „der letztmögliche Termin (sei), um den Wahltermin 13. September zu bestätigen oder zu sagen, dass die Kommunalwahl verschoben wird“. Es sei aus „demokratischen Gründen schwer verträglich“, an dem Termin festzuhalten, wenn der Vorbereitungszeitraum für die Kandidatenaufstellung kürzer als drei Monate würde. Er hält bei einer Verschiebung einen Termin im Frühjahr 2021 für sinnvoll.

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