Saubere Luft

Dieselfahrverbote für Frankfurt

Christian Rath07. September 2018
Stadtverkehr in Frankfurt. Das Verwaltungericht Wiesbaden verlangt Diesel-Fahrverbote für die Stadt. Die DUH hat auf Verschärfung der Luftreinhaltepläne geklagt.
Sieg und Niederlage: Die Deutsche Umwelthilfe obsiegt beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Allerdings lehnte in einem weiteren Urteil das VG Düsseldorf Zwangsgelder in Nordrhein-Westfalen ab.
Sieg und Niederlage kamen für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kurz hintereinander. Am Mittwochabend verlangte das Verwaltungericht (VG) Wiesbaden Diesel-Fahrverbote für Frankfurt/Main. Am Donnerstag morgen lehnte jedoch das VG Düsseldorf die Verhängung von Zwangsgeldern gegen die NRW-Landesregierung ab. In beiden Verfahren hatte die DUH geklagt.
 
Schon seit Jahren werden in vielen Städten die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten. Dies führt jährlich zum vorzeitigen Tod von Tausenden Stadtbewohnern. Die jeweiligen Bundesländer müssen deshalb Luftreinhaltepläne aufstellen. Da Diesel-Kfz für 60-70 Prozent der NOx-Belastung verantwortlich sind, ist die gesetzlich geforderte "schnellstmögliche" Einhaltung der Grenzwerte nur mit Dieselfahrverboten zu erreichen. Die DUH klagt derzeit in 28 Städten auf eine entsprechende Verschärfung der Luftreinhaltepläne. Seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar ist klar, dass die Länder solche Fahrverbote anordnen können.

Hessische Landesregierung ist in der Pflicht

Das VG Wiesbaden verpflichtete nun die hessische Landesregierung im Plan für Frankfurt Fahrverbote für schmutzigere Diesel-PKW vorzusehen. Für Wagen der Schadstoffklasse Euro 4 soll das Verbot schon ab Februar 2019 gelten, für Klasse Euro 5 ab September 2019. Einige zehntausend Autofahrer sind hiervon betroffen. Nur Diesel der Klasse Euro 6 (inzwischen etwa die Hälfte der zugelassenen Diesel-Fahrzeuge) bleiben ohne Verbot.
 
Für ebenso "unverzichtbar" hält das VG Wiesbaden die Nachrüstung der städtischen Busflotte mit speziellen Filtern (SCRT). Außerdem müssten außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets kostenlose Park- and Ride-Plätze geschaffen werden.
 

Wiesbadener Urteil zu Fahrverboten noch nicht rechtskräftig

Das Wiesbadener Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch die Zulassung der Berufung beantragen. Hesen will zunächst aber warten
bis das schriftliche Urteil vorliegt. In diesem Herbst werden auch die Verwaltungsgerichte in Berlin, Mainz und Köln über vergleichbare Klagen
der DUH verhandeln.
 
Das VG Düsseldorf hatte der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen schon 2016 aufgegeben, im Luftreinhalteplan für Düsseldorf Dieselfahrverbote ernstlich zu prüfen. Das Land hatte zunächst erklärt, es könne aus rechtlichen Gründen keine Fahrverbote anordnen. Doch auch nachdem das Bundesverwaltungsgericht diese Argumentation verwarf, verzichtete die schwarz-gelbe Landesregierung auf Fahrverbote, weil sie unverhältnismäßig seien. Die Grenzwerte ließen sich - nur wenige Jahre später - auch durch andere Maßnahmen einhalten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) fordert technische Nachrüstung

Die DUH beantragte jüngst beim VG Düsseldorf die Verhängung von Zwangsgeld, denn die Landesregierung habe das Urteil von 2016 nicht umgesetzt. Das VG lehnte die Zwangsvollstreckung nun aber ab. Das Land
habe Fahrverbote "ernstlich geprüft", mehr habe das Gericht damals nicht verlangt. Wenn die DUH die inzwischen erfolgte Abwägung der Landesregierung für fehlerhaft halte, müsse sie neu klagen.
 
Unterdessen forderte Bundesumweltminnisterin Svenja Schulze (SPD) eine technische Nachrüstung von älteren Diesel-PKW auf Kosten der Hersteller. Das Bundesumweltministerium setzte dazu einen Tweet ab:
 
 
Die FDP will einen von Bund und Industrie finanzierten Fonds einrichten. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnte die Nachrüstung von PKW als "Verschwendung von Steuergeldern" ab. Es sei effizienter, sich auf Busse zu konzentrieren.