Verwaltungsdigitalisierung

E-Perso auf dem Smartphone

Karin Billanitsch01. Juli 2021
Künftig soll das Ausweisen ohne Karte, nur mit dem Smartphone möglich sein.
Künftig soll der Nachweis der Identität mit dem Smartphone möglich sein. Die dazu erforderliche Gesetzesänderung wurde in der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Bundesrat gebilligt.

Der elektronische Personalausweis ist nicht neu: Es gibt ihn schon seit dem Jahr 2010. Nun gibt es eine Neuerung: Durch eine Gesetzesänderung sollen sich Bürger*innen ab September mit bestimmten Smartphones ausweisen können.

„Sicher und nutzerfreundlich“

Ziel ist: „Die Identifizierung muss sowohl sicher als auch nutzerfreundlich sein.“ So heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Diese hofft wohl darauf, dass sich der elektronische Personalausweis dann weiter verbreitet. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar für den eGovernment-Monitor der Initiative D-21 im vergangenen Jahr haben von den Besitzer*innen eines elektronischen Personalausweises nur sechs Prozent die elektronischen Ausweisfunktionen schon einmal getestet.

Mit dem E-Perso auf ihrem Handy könnten Bürger*innen zum Beispiel ein neues Auto zulassen oder ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ummelden. Viel mehr Behördengänge könnten überflüssig werden, wenn sich die Nutzung der so genannten elektronischen Identifikation (eID) und der Smart-eID für die mobile Anwendung stärker durchsetzt.

Auch andere Vereinfachungen rücken damit näher: Die digitale Abgabe der Steuererklärung oder die Eröffnung eines Bankkontos zum Beispiel. Auch Online-Käufe könnten einheitlicher werden. Mittlerweile haben viele Anbieter*innen verschiedene Identifikationssysteme entwickelt. Die Idee hinter dem Gesetz: Ein einheitliches Verfahren soll, so die Bundesregierung, unkomplizierter, dabei aber auch fälschungssicher sein.

Onlinezugangsgesetz

Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz nach. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 für Bürger*innen und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element, heißt es.

Allerdings können bislang nur wenige Handy-Besitzer*innen das Angebot nutzen. Auf den Seiten des Bundesinnenministeriums sind diese Geräte aufgezählt: „Die mobile Online-Ausweisfunktion wird für deutsche Bürgerinnen und Bürger mit einem Samsung Galaxy S20, Galaxy S20+ und Galaxy S20 Ultra zur Verfügung stehen”. Apple-Geräte und ältere Geräte sind nicht dabei.

Während einer Expertenanhörung vor dem Bundestagsinnenausschuss hatte der Vitako-Vorstand und AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer den eID-Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Er legte die Vorteile aus seiner Sicht dar: „Jede praxis- und bürgernahe Form einer elektronischen Identität könne der Verwaltung wie der Privatwirtschaft dabei helfen, sichere und personenbezogene Angebote umzusetzen“, erklärte er laut Kommune21.de. Aus Sicht des Verbands hänge der Erfolg des Projektes auch davon ab, dass möglichst viele Smartphones und Tablets die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an Systeme zur elektronischen Identifizierung erfüllen.