Erneuerbare Energien

Was die EEG-Novelle 2021 für die Kommunen bedeutet

Karin Billanitsch20. November 2020
Um die Klimaziele 2030 und 2050 zu erreichen, braucht die energiewende passende Rahmenbedingungen. Experten fordern Nachbesserungen bei der vorliegenden EEG-Novelle.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist die EEG-Novelle ein wichtiger Baustein. Sie betrifft auch Städte, Landkreise und Gemeinden, die wichtige Träger der Energiewende sind. Im Wirtschaftsausschuss übten Verbände Kritik am Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium.

Die Verbände haben in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 Nachbesserungen gefordert. „Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf zwar handwerklich eine solide Basis geschaffen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, der vergangene Woche als Sachverständiger teilnahm. An vielen Stellen bleibe der Gesetzentwurf jedoch zu zaghaft und stelle nicht alle notwendigen Weichen für einen ambitionierten Erneuerbaren-Ausbau. Liebing: „Es kommt daher auf die Parlamentarier an, die entscheidenden Stellschrauben nachzuziehen.“

Das EEG 2021 soll die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland verbessern, damit die Klimaziele erreicht werden. In Deutschland soll es außerdem bis 2050 nur noch treibhausneutralen Strom geben. Viele Regelungen, die jetzt zu beschließen sind, werden Auswirkungen auf die kommunale Wärmewende haben.

VKU fordert höhere Ausbauziele

Aus Sicht des VKU ist das Gesetz nicht ambitioniert genug.  Der VKU-Chef forderte deutlich höhere Ausbauziele: „Bis 2030 brauchen wir ca. 125 GW-PV-Leistung und circa 90 GW Onshore-Windleistung.“ Das sei notwendig, um mit Windenergie, Photovoltaik und Co. das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel bis 2030 zu erreichen. Liebing rechnet mit einem steigenden Stromverbrauch, wegen verstärkter Elektromobilität, Einsatz von mehr Wärmepumpen, Sektorenkopplung und Digitalisierung.

DUIHK: „Komplexität bremst Ausbau“

Mehrere Sachverständige kritisierten in der Anhörung die Komplexität des Gesetzes. Von einer „Komplexitätsfalle“ sprach Sebastian Bolay vom DIHK. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände nannte den Gesetzentwurf mit 164 Seiten eine Zumutung für Bürger*innen sowie die betroffenen Verwaltungen. Die Regeln würden einen sehr hohen administrativen Aufwand erfordern. „Das EEG sollte dringend vereinfacht und entbürokratisiert werden“, hieß es.

Kritik an Ausschreibungspflicht

Ein Beispiel sei die neue Fördergeld-Ausschreibungspflicht für den Bau von Fotovoltaik-Anlagen auf Dächern, so Bolay. Die Grenze dafür wurde im Entwurf sogar gesenkt – die Leistungsgrenze für Photovoltaikanlagen soll von 750 auf 500 kW gesenkt werden. Das heißt kleinere Anlagen als bisher müssen ausgeschrieben werden.

Das bremse den notwendigen Ausbau, hieß es. Viele könnten Schwierigkeiten mit dem Aufwand einer Ausschreibungspflicht haben. Sie könnten daher bewusst unter der Bagatellgrenze bleiben – was den Ausbau bremst, befürchtete Bolay. Zu ihnen könnten auch lokale Bürgerenergiegesellschaften gehören.

Kommunale Spitzenverbände: Kritik an sinkender Einspeisevergütung

Die kommunalen Spitzenverbände übten zudem Kritik an Degressionsmechanismus für die EEG-Vergütung. Dies gefährde zahlreiche Projekte, die auf eine angemessene EEG-Vergütung angewiesen sind. „Eine Aussetzung der Degression der EEG-Vergütung oder zumindest eine deutliche Reduktion der Degression wäre dringend erforderlich“, hieß es.

Zu enge Regeln für Eigennutzung von Strom

 „Es ist … elementar wichtig, dass die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von EEG-Anlagen stimmen“, mahnte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zudem: Hintergrund: Viele Kommunen bauen Fotovoltaik-Anlagen auf ihren Gebäuden. Diese Anlagen und Gebäude werden stärker auf Eigenverbrauch als auf Einspeisung optimiert. Dadurch werde sowohl das Gebäude energetisch saniert als auch mit erneuerbarem Strom versorgt.

Insbesondere bemängelte Timm Fuchs die viel zu engen Regelungen für die Eigennutzung von Solarstrom. Der wirtschaftliche Betrieb von EEG-Anlagen mit eigengenutztem Strom werde erschwert durch die Pflicht zu einer anteiligen Abführung der EEG-Umlage von 40 Prozent. Die kommunalen Vertreter fordern, „dass der Eigenverbrauch von EEG-Anlagen unter 100kWp möglichst vollständig von allen Steuern, Umlagen und Messpflichten befreit werden.

Plädoyer für Mieterstrom

Mehr Entschlossenheit wünschte sich der VKU bei der Mieterstromförderung vom Gesetzgeber.  Gerade für Stadtwerke, die die Lage und Akteure vor Ort kennen, sei Mieterstrom ein interessantes Konzept. „Die bisherigen Rahmenbedingungen haben Mieterstrom jedoch eher verhindert als begünstigt“, so Liebing. Um die Energiewende endlich stärker als bisher in den Städten zu ermöglichen, sollte der Gesetzgeber erhebliche Verbesserungen beim Mieterstrom beschließen.

Dazu gehört etwa die Ausweitung des räumlichen Anwendungsbereichs, um auch beim Mieterstrom Quartierslösungen zu realisieren. Außerdem sollte sich die Erhöhung des Mieterstromzuschlags an den Regelungen zum Eigenverbrauch orientieren. Dies würde Mieter und Eigenheimbesitzer wirtschaftlich gleichstellen.

Bessere finanzielle Beteiligung der Kommunen an Windkraft gefordert

Timm Fuchs, der für die kommunalen Spitzenverbände sprach, forderte zudem eine bessere finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Windstromerzeugung an Land. Anders als im Referentenentwurf ist im Gesetzentwurf keine verpflichtende Regel zugunsten der Gemeinden mehr enthalten. Nun soll eine Abgabe freiwillig von den Betreibern gezahlt werden. Vorgesehen ist dafür eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent/kWh. Dabei sei keine im Koalitionsvertrag angekündigte verbesserte Beteiligung der Standortkommunen an der Wertschöpfung, so die Kritik. Neben einer Zahlungspflicht fordern die kommunalen Vertreter eine Zahlung von mindestens 0,2 Cent/kWh.

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