Flüchtlingspolitik

Einigung beim Familiennachzug

Lars Haferkamp30. Januar 2018
Derzeit dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus keine Familienangehörigen nachholen.
SPD und Union haben sich beim Familiennachzug von Flüchtlingen geeinigt. Damit kann am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz im Bundestags verabschiedet werden. Und mindestens ebenso wichtig: Ein zentraler Konflikt in den parallel laufenden Koalitionsverhandlungen ist entschärft.

Die Fraktionsspitzen von SPD und Union im Bundestag haben sich geeinigt. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wird ausgeweitet. Die CSU wollte das verhindern, die SPD hat es jetzt dennoch erreicht. Parteichef Martin Schulz sagte, die SPD habe sich durchgesetzt. Die Sozialdemokraten hätten nun die vom jüngsten Bundesparteitag in Bonn geforderte Ausnahme der Härtefälle umsetzen können. „Wir haben jetzt eine Regelung 1000+“, so Schulz.

SPD ermöglicht Familiennachzug

Auch die Vize-Fraktionschefin der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, lobte das Ergebnis: „Ich freue mich, dass wir heute eine gute Einigung beim Familiennachzug erzielt haben.“ Der Familiennachzug sei für alle Flüchtlingsfamilien wichtig, unabhängig vom Schutzstatus. „Wir werden eine Übergangsregelung schaffen und die Aussetzung des Nachzugs ausdrücklich nur bis 31. Juli 2018 befristen“, kündigte Högl an. „Härtefälle sind hiervon nicht betroffen, bei Vorliegen dringender humanitärer Gründe kann auch weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.“ Die Neuregelung werde dann sorgfältig im Innenausschuss des Bundestages beraten. „Die SPD hat sichergestellt, dass ab 1. August 2018 der Familiennachzug auch für Familien von subsidiär Geschützen dann endlich wieder möglich ist“, betonte Eva Högl.

Derzeit dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus keine Familienangehörigen nachholen. Über bestehende Härtefallregelungen kommen nur sehr wenige Menschen nach Deutschland. Der Nachzugsstopp wäre allerdings im März dieses Jahres ausgelaufen. Nun soll er vorübergehend bis zum 31. Juli verlängert werden. Anschließend soll er in einer dauerhaften Regelung auf 1000 Menschen pro Monat begrenzt werden, so wie es SPD und Union in ihrem Sondierungspapier beschlossen hatten. Details der Folgeregelung inklusive Härtefall-Klausel, über die zusätzliche Menschen nach Deutschland kommen können, werden in den kommenden Monaten noch erarbeitet und gesetzlich geregelt.

Nahles verlangte Einigung bis Dienstag

Mit der jetzt gefundenen Einigung zwischen den Fraktionsspitzen haben SPD und Union ein zentrales Konfliktthema entschärft. Dies war auch nötig, weil der Bundestag bereits am Donnerstag ein Gesetz zum Familiennachzug verabschieden will. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hatte deshalb am Montag klar gestellt: Bis zur Sitzung des Bundestags-Hauptausschusses am Dienstagabend, der die Plenarsitzung am Donnerstag vorbereitet, müsse eine Einigung über die Grundzüge einer dauerhaften Regelung stehen. Genau das ist nun gelungen. Am Montag hatte es im Bundestag eine Anhörung gegeben, bei der deutlich wurde, wie weit die Meinungen auseinander gehen in dieser Frage.

Der Artikel ist zuerst auf vorwaerts.de erschienen und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung der Berliner Vorwärts Verlags.

 

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