Corona-Pandemie

Epidemische Lage: Wie die Ampel durch den Corona-Winter steuern will

Benedikt Dittrich28. Oktober 2021
Wochenmarkt in Zeiten von Corona.
„Die epidemische Lage nationaler Tragweite“ soll auslaufen, darüber sind sich SPD, Grüne und FDP einig. Die Corona-Gefahr ist allerdings noch nicht vorbei, betonen die Fraktionen. Eine Übergangsregelung bis zum 20. März soll Sicherheit geben.

Die Ampel-Koalition ist noch nicht in trockenen Tüchern, doch an gemeinsamer Politik probieren sich SPD, Grüne und FDP schon während der laufenden Verhandlungen: Was auch notwendig ist, denn wenn die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ am 25. November automatisch ausläuft, ist die Corona-Epidemie in Deutschland – und global die Pandemie – vermutlich noch nicht vorbei. Im Gegenteil: Derzeit steigen auch in Deutschland die Infektionszahlen wieder rasant an.

Deshalb arbeiten die Koalitionär*innen in spe bereits an einem Plan, wie Politik und Gesellschaft sicher durch die kommenden Monate kommen. „Der 25. November wird kein Freedom Day sein“, sagt Dirk Wiese, SPD-Bundestagsfraktionsvize. Stattdessen werde es neue Regelungen geben, die dann bis in den Frühling 2022 bestand haben sollen. Die Devise: Weniger harte Eingriffe, dafür mehr Spielraum für die Bundesländer. Zusammen mit Fraktionsvertreter*innen von Grünen und FDP, Kathrin Göring-Eckhardt und Marco Buschmann, stellte Wiese die Eckpunkte am Mittwoch in der Bundespressekonferenz vor.

Warum die „epidemische Lage“ auslaufen soll

Und so sieht der Fahrplan aus: SPD, Grüne und FDP streichen bisherige nationale Maßnahmen aus dem Gesetzestext zur „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ – damit sollen bundesweite Ausgangssperren, Lockdowns und pauschale Schließungen von Geschäften und Einrichtungen der Vergangenheit angehören. „Das wird es mit uns nicht mehr geben“, machte Wiese deutlich. Mit Blick auf die Impfquote hält er solche Maßnahmen auch für rechtlich unverhältnismäßig. Das Eckpunktepapier soll auch Basis der Beratungen sein, die nun mit den anderen Fraktionen im Bundestag sowie im Bundesrat notwendig sind.

Dass die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, betonten Wiese, Göring-Eckhardt und Buschmann mehrfach. Es gebe in den Bundesländern derzeit noch ein „relevantes Infektionsgeschehen“, erklärte Dirk Wiese am Mittwochmorgen in der Bundespressekonferenz. Eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen wie im vergangenen Jahr sieht er inzwischen aber nicht mehr, als noch über Bundes-Notbremsen, Ausgangssperren und geschlossene Kneipen und Schulen diskutiert wurde.

Impfungen schützten wirksam vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen. „Eine ernste Gefahr für die Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik besteht aus unserer Sicht jedenfalls nicht fort“, betonte Wiese, der auch in den vergangenen Monaten bereits mit dem Infektionsschutzgesetz befasst war.

Was ab dem 25. November gelten soll

Vor allem einfachere Regeln und leichtere Eingriffe in das öffentliche Leben sollen noch möglich sein, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Über konkrete Einschränkungen sollen aber die Bundesländer entscheiden.

    Die Maskenpflicht, beispielsweise in Supermärkten oder im Nahverkehr, soll aufrecht erhalten werden.
    Ausgearbeitete Hygienekonzepte, beispielsweise am Arbeitsplatz oder in Schulen, sollen ebenfalls weiterhin gelten.
    Auch die Kontaktnachverfolgung soll aufrecht erhalten werden, um Infektionsketten zu durchbrechen.
    Soziale Maßnahmen sollen ebenfalls verlängert werden, darunter fallen beispielsweise der erleichterte Zugang zur Grundsicherung und die Erweiterung der Kinderkrankentage zur Entlastung von Eltern.

Über die Änderungen im Gesetzestext – maßgeblich für die Corona-Maßnahmen ist der Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz – muss noch mit den Ländern und den übrigen Fraktionen im Bundestag verhandelt werden. SPD, Grüne und FDP sehen die Maßnahmen als Übergangsregelungen bis zum Frühlingsbeginn 2022.

20. März: Ende der Corona-Situation?

Bis dahin wären also wieder die Bundesländer stärker in der Verantwortung, das Infektionsgeschehen lokal und regional einzudämmen, ohne dass bundesweite Maßnahmen greifen. Die Übergangsregelungen soll zunächst bis zum 20. März gelten – in der Hoffnung, dass dann die Pandemie in Deutschland überstanden ist.

Allerdings – das betonten die Politiker*innen in der Bundespressekonferenz ebenfalls – gelte das nur nach dem aktuellen Stand. Sollten neue Mutationen und Varianten des Coronavirus auftreten, die den Impfschutz der Bevölkerung in Frage stellen, müsste die Lage eventuell neu bewertet werden.

Um aber zunächst möglichst gut durch den Winter zu kommen, plädierten die Politiker*innen für eine Fortsetzung von zusätzlichen Impf-Angeboten, mobilen Impfteams und mehr Aufklärung über die Schutzimpfung gegen Corona.

 

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