Urteil Europäischer Gerichtshof

EuGH billigt Maßnahmen gegen Airbnb-Boom

Christian Rath05. Oktober 2020
Über den Dächern von Paris. In der Stadt gibt es viele Wohnungen, die auf Airbnb für Touristen angeboten werden. Die Stadt Paris will dagegen vorgehen.
Die Luxemburger Richter haben kürzlich entschieden: Ausnahmen von der Dienstleistungsfreiheit sind möglich, wenn sie dem Kampf gegen Mietwohnungs-Mangel dienen.

Die Umwandlung von Mietwohnungen in Airbnb-Appartments darf gesetzlich beschränkt werden. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Fällen aus Frankreich. Die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Umwandlung verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungs-Richtlinie.

Wohnraum ist knapp

In vielen europäischen Metropolen sind Mietwohnungen knapp und werden deshalb immer teurer. Hierzu trägt bei, dass Vermieter in großer Zahl normale Mietwohnungen in Airbnb- oder Ferienwohnungen umwandeln, weil die kurzfristige Vermietung lukrativer ist.

In Frankreich wurde deshalb schon vor vielen Jahren eine Genehmigungspflicht für derartige Umwandlungen ins dortige Bau- und Wohnungsgesetzbuch eingeführt. Die Genehmigungspflicht gilt im Großraum Paris und allen Städten mit mehr als 200 000 Einwohnern. Vor allem in Paris ist eine Genehmigung fast nur zu erhalten, wenn man zum Ausgleich neue Mietwohnungen schafft, etwa indem bisherige Gewerbeimmobilien umgewandelt werden. Deshalb verstoßen Vermieter immer wieder gegen die Genehmigungspflicht.

Gelbußen bei Verstößen

Im konkreten Fall verhängten die Behörden gegen zwei ertappte Pariser Vermieter – eine Einzelperson und eine Gesellschaft - Geldbußen in Höhe von 15.000 Euro. Außerdem wurden sie verpflichtet, die Airbnb-Wohnungen wieder zu normalen Mietwohnungen zu machen.

Dagegen klagten die Vermieter; die Genehmigungspflicht verletze ihre Dienstleistungsfreiheit. Der Pariser Kassationsgerichtshof legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Allgemeinwohl rechtfertigt Genehmigungspflicht

Der EuGH entschied nun, dass die gesetzliche Einführung und Ausgestaltung der Genehmigungspflicht nicht gegen die EU-Dienstleistungs-Richtlinie von 2006 verstößt. Die französische Regelung, die der Bekämpfung des Mangels an Mietwohnungen diene, sei "durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls" gerechtfertigt.

Die Genehmigungspflicht sei auch verhältnismäßig, so der EuGH, weil sie nicht flächendeckend, sondern nur in größeren Städten gelte. Außerdem erfasse sie nur die völlige Umwandlung von Mietwohnungen in Airbnb-Appartments und nicht die klassische Airbnb-Idee, dass der Vermieter während seiner eigenen Abwesenheit die Wohnung kurzzeitig anderen überlässt.

Airbnb begrüßt Urteil

Airbnb begrüßte das EuGH-Urteil. Man freue sich darauf, mit den Behörden an Regeln zu arbeiten, „die für  alle funktionieren und die die Familien und die Gesellschaft vor Ort in  den Vordergrund stellen".

Aktenzeichen C-724/18