Gesundheitsminister*innenkonferenz

Fahrplan für Krankenhausreform steht

Carl-Friedrich Höck31. Januar 2023
Mit einer Krankenhausreform soll die medizinische Versorgung gesichert und finanziell neu aufgestellt werden.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Lucha spricht von einem „Novum” und lobt Karl Lauterbach: Die Gesundheitsminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen gemeinsamen Arbeitsprozess für die Krankenhausreform verständigt.

Die Gesundheitsminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Fahrplan für die geplante Krankenhausreform geeinigt. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause sollen die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet werden. Das sagte der Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne), nach einer Sitzung am Montag.

Kein Land scherte aus

Gesprochen wurde auch über die gemeinsame Arbeitsstruktur. Bis zum Sommer soll es monatlich Treffen auf Minister*innen-Ebene geben. Grundlage für das Gesetz sollen die Vorschläge einer Expert*innen-Kommission sein, die im Dezember vorgestellt wurden. Im Kern entspricht das den Verabredungen, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits Anfang Januar getroffen hatte – jetzt saßen aber erstmals sämtliche Bundesländer mit am Tisch. Alle stimmten den verabredeten Schritten zu.

Lucha erklärte: „Bund und Länder arbeiten dabei zusammen an den Eckpunkten – das ist ein wirkliches Novum und ein großer Erfolg für uns Länder. Ich bin Bundesminister Lauterbach sehr dankbar, dass er hier sehr vertrauensvoll und konstruktiv mit uns zusammenarbeitet.“

Städte äußern ihre Wünsche für Krankenhausreform

Auf eine zügige Reform der Krankenhaus-Finanzierung drängt auch der Deutsche Städtetag. Vizepräsident Burkhard Jung sagte in der vergangenen Woche nach einer Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss: „Viele Krankenhäuser stehen mit dem Rücken zur Wand.“ Die höheren Kosten wegen der Inflation könnten durch Fallpauschalen nicht refinanziert werden. Weil Personal fehle, würden teilweise Stationen geschlossen. Etliche Krankenhäuser seien derzeit existenziell bedroht, jedes fünfte Haus sei absehbar insolvenzgefährdet. Die Kommunen müssten oft in Windeseile viele Millionen Euro zuschießen, um die Versorgung sicherzustellen. „Das kann nur eine Notlösung sein“, betonte Jung.

Die Städte formulierten auch eigene Forderungen an die Reform. Die Vorhaltekosten sollen mindestens in Höhe von 60 Prozent angesetzt werden, meint der kommunale Spitzenverband. Zum Hintergrund: Bisher werden die Krankenhäuser weitgehend über Fallpauschalen finanziert. Mit der Reform soll deren Bedeutung verringert werden. Stattdessen sollen die Kliniken eine Vorhalteleistung erhalten, die 40 bis 60 Prozent des Budgets ausmacht.

Die Städte fordern auch mehr Geld für Investitionen. Diese sollen künftig vom Bund mitfinanziert werden, so ihr Vorschlag. In einem Statement des Verbandes heißt es außerdem: „Die unausweichliche Reduzierung der Krankenhausstandorte muss geplant und langfristig erfolgen.“ Ungeplante Schließungen durch Insolvenzen müssten vermieden werden. Eine weitere Forderung: „Bund und die Länder müssen Defizite der kommunalen Krankenhäuser auffangen, die eine ganze Region weit über die Stadtgrenze hinaus versorgen.“ Regionale Gesundheitsversorgung dürfe nicht aus städtischem Haushalt finanziert werden, argumentiert der Städtetag. Sonderregeln für Uni-Kliniken wollen die Städte abschaffen. Universitätskliniken und Großkrankenhäuser müssten als Maximalversorger gleich behandelt werden.

Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Fokus

Die Gesundheitsminister*innen haben sich am Montag auch mit der angespannten ambulanten Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin befasst. Rein formal gilt die flächendeckende kinderärztliche Versorgung zwar laut Bedarfsplanung als gesichert. In der Praxis haben Eltern aber vielerorts Schwierigkeiten, eine Kinder- und Jugendarztpraxis zu finden, die noch freie Kapazitäten hat.  „Die Bedarfsplanung deckt längst nicht mehr die Realität ab“, sagte Minister Lucha nach dem GMK-Treffen. Die Länder drängen darauf, die Grundlagen der Bedarfsplanung zu reformieren.

Die Bedarfe hätten sich verändert, erklärte Lucha: Es gebe mehr Vorsorgeuntersuchungen, mehr chronische Erkrankungen bei Kindern, steigende Geburtenzahlen und einen höheren Beratungsbedarf der Eltern. „Das muss berücksichtigt werden bei der Frage, wie viele Kinder- und Jugendarztpraxen es in einer Region braucht“, so Lucha. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, die Vergütung in der Kinder- und Jugendmedizin zu verbessern.

Der Infektionsschutz war ebenfalls Thema auf der GMK-Sitzung. Lauterbach hat den Ländern zugesichert, einen Vorschlag vorzulegen, wie mit den noch bestehenden Test- und Maskenpflichten verfahren werden soll. Nach derzeitigem Stand würde die Testpflicht für Besucher*innen von Krankenhäusern und Pflegeheimen noch bis zum 7. April gelten. Bereits Ende Februar läuft aber die Testverordnung aus, somit könnten Bürger*innen sich ab März nicht mehr kostenlos testen lassen. Das soll nun in Einklang gebracht werden.

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