DStGB-Hauptgeschäftsführer Landsberg

Flucht aus Ukraine: „Wir sehen eine beeindruckende Solidarität“

Carl-Friedrich Höck03. März 2022
DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht die Kommunen gut auf die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter vorbereitet. Das sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Die ab 2015 gesammelten Erfahrungen seien nun hilfreich.

DEMO: Die ersten Geflüchteten aus der Ukraine sind in Deutschland angekommen. Wie ist die Erstaufnahme in den Kommunen angelaufen?

Gerd Landsberg: Die Kommunen in Deutschland sind – auch aufgrund der Erfahrungen aus den Jahren 2015/2016 – grundsätzlich gut vorbereitet, auch die Erstaufnahme verläuft derzeit gut. Wir sehen auch eine beeindruckende Solidarität der Bevölkerung, gerade was Sachspenden und auch die Aufnahmebereitschaft angeht.

Kommunalverbände wie der DStGB fordern eine enge Abstimmung mit Bund und Ländern. Was sind aktuell die größten Herausforderungen, die es gemeinsam zu meistern gilt?

Mit Blick auf die sehr große Zahl von Menschen, die zu uns kommen werden, ist eine enge Abstimmung mit Bund und Ländern sehr wichtig. Die größte Herausforderung ist aktuell die Frage der Verteilung auf die vielen aufnahmebereiten Länder und Kommunen. Dazu braucht es gute Abstimmung mit dem Bund und darüber hinaus auch innerhalb der Europäischen Union.

Bereits 2015 gab es eine große Fluchtbewegung nach Deutschland. Inwiefern helfen die aufgebauten Hilfsstrukturen und Erfahrungen in der aktuellen Situation weiter?

Natürlichen helfen die gesammelten Erfahrungen und es ist gut, dass wir hier auf bestehende Strukturen in Verwaltung und Zivilgesellschaft zurückgreifen können.

Die aus der Ukraine flüchtenden Menschen sollen kein aufwendiges Asylverfahren durchlaufen, sondern zügig als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden. Welche Folgen hat diese Entscheidung für die aufnehmenden Kommunen?

Es ist richtig, dass der Europäische Rat die Massenzustrom-Richtline aktivieren wird, sodass die Menschen aus der Ukraine als Kriegsvertriebene anerkannt werden und vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten sollen. Wichtig ist, dass die Länder die Möglichkeit zur Aufnahme von Beschäftigung schaffen. Wir müssen hier möglichst schnell agieren können, daher wäre ein Asylverfahren nicht der richtige Weg.

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