Koalitionsverhandlungen

Forderung: Solidarpaktumlage muss enden

Karin Billanitsch02. Februar 2018
Frank Baranowski, OB von Gelsenkirchen ist Vorsitzender der Bundes-SGK.
Kommunen und kommunalpoiitische Vereinigungen der SPD, CDU und CSU haben an die Gesprächsführer bei den Koalitionsverhandlungen appelliert, die Solidarpaktumlage nicht zu verlängern.
"Es darf keinen Griff in kommunale Kassen geben": Selten einmütig appellierten die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU, CSU und SPD appellierten kurz vor der Schlussrunde der Koalitionsverhandlungen eindringlich an die Parteien, die von den westdeutschen Städten und Gemeinden an ihre Länder zu zahlende "Solidarpaktumlage" auf keinen Fall über das Jahr 2019 hinaus zu erheben. Die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU/CSU (KPV) und SPD (Bundes-SGK): "Es wäre absolut nicht hinnehmbar, die Länderkassen auf dem Rücken der Kommunen zu füllen", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Freitag nachmittag.
 
Zahlreiche Kommunen hätten im Vertrauen auf das gesetzlich fixierte Ende der Solidarpaktumlage ihre Konzepte zur Haushaltskonsolidierung ausgerichtet, hieß es. "All dies wäre Makulatur, wenn nun ab 2020 die kommunalen Haushalte in den alten Ländern mit 3,5 Milliarden Euro und mehr belastet würden. Die Solidarpaktumlage muss Ende 2019 auslaufen", forderten die Kommunalen.  forderten ferner Verlässlichkeit von Bund und Ländern gegenüber den Kommunen ein. Die Mittel dürften auch an anderer Stelle eines Koalitionsvertrages nicht zum Nachteil der Kommunen angerechnet werden.
 
Hintergrund: Die geltende Gesetzeslage sieht vor, dass die Zahlungen auslaufen. In den Koalitionsverhandlungen gab es jedoch bereits Vorstöße, die Umlage fortzuführen. Das würde eine dynamisch wachsende Belastung der westdeutschen Kommunen von 3,5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 bedeuten. Die Solidarpaktumlage wurde 1995 eingeführt und wird seitdem von den westdeutschen Städten und Gemeinden an ihre Länder gezahlt. Der Wortlaut der Mitteilung ist hier zu finden.

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