Bebauung im Außenbereich

Wird die Frist für beschleunigte Planungsverfahren verlängert?

Carl-Friedrich Höck05. Dezember 2019
Der Paragraf 13b werde vor allem für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt, sagen Naturschutzverbände. (Symbolfoto)
Noch bis zum Jahresende dürfen Kommunen beschleunigte Planungsverfahren im Außenbereich einleiten, um neue Wohnungen zu schaffen. Nordrhein-Westfalen drängt nun darauf die Frist zu verlängern. Naturschutzverbände reagieren empört.

Der Bundesrat berät über einen Gesetzentwurf, der beschleunigte Planungsverfahren im Außenbereich auch in Zukunft möglich machen soll. Diese Möglichkeit ist im Mai 2017 in das Baugesetzbuch aufgenommen worden und sollte eigentlich Ende 2019 auslaufen. Das Land Nordrhein-Westfalen drängt nun darauf, diese Befristung um drei Jahre zu verlängern. Ein entsprechender Antrag wurde auf der Sitzung am 27. November in die zuständigen Ausschüsse der Länderkammer überwiesen.

Vereinfachte Vorschriften

Mit dem Paragrafen 13b des Baugesetzbuches haben Bund und Länder vor knapp drei Jahren auf die Wohnungsnot reagiert. Er soll den Kommunen das Ausweisen von neuen Wohnbauflächen erleichtern, damit schneller neue Wohnungen geschaffen werden können. Voraussetzung ist, dass die zu bebauende Fläche weniger als 10.000 Quadratmeter umfasst und sich an „im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ anschließt.

Für die Städte und Gemeinden bedeutet das beschleunigte Verfahren unter anderem, dass die Regeln zur Beteiligung der Öffentlichkeit vereinfacht werden. Auch Umweltschutzvorschriften entfallen – so muss keine Umweltprüfung durchgeführt werden und kein Ausgleich für die neu versiegelten Flächen geschaffen werden.

Kritik von Naturschützern

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) läuft deshalb Sturm gegen die Initiative aus Nordrhein-Westfalen. „Flächenfraß und Landschaftszerschneidung setzen die Artenvielfalt weiter unter Druck, Tieren und Pflanzen gehen immer mehr Lebensräume verloren“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Statt Siedlungen in der Fläche zu vergrößern sollten Nachverdichtungspotenziale im Innenbereich stärker genutzt werden, fordert Miller.

Gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen hat der NABU vor einigen Wochen ein Thesenpapier zum Paragrafen 13b vorgelegt. Darin heißt es: Das Ziel, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, werde verfehlt. Denn der Paragraf werde vor allem für Ein- und Zweifamilienhäuser genutzt. Bei diesen fielen die günstigeren Planungskosten kaum ins Gewicht. Auch vermuten die Naturschützer einen Mitnahmeeffekt: In vielen Fällen würden die Gemeinden die entsprechende Bauleitplanung ohnehin durchführen. Sie nutzten den Paragrafen nur, um keine Umweltprüfung und keine Ausgleichsmaßnahmen durchführen zu müssen. Ein weiteres Argument: Weil die Gemeinden Bauleitplanungen durchführten, ohne parallel auch den Flächennutzungsplan zu ändern, werde das Instrument des Flächennutzungsplanes als strategische Gesamtplanung für die örtliche Entwicklung entwertet.

Sonderregeln für Flüchtlingsunterkünfte

Mit der von NRW angestrebten Neuregelung noch in diesem Jahr wird es wohl nichts werden. Der Bundesrat kommt erst am 20. Dezember zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Anschließend würde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet. Die wird sich im Januar wohl ohnehin mit einer Reihe von Baurechtsänderungen befassen, basierend auf den im Juli 2019 veröffentlichten Empfehlungen der Baulandkommission.

Bereits beschlossen hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der vorsieht, die vereinfachten Regeln für den Bau von Flüchtlingsunterkünften für weitere drei Jahre zu erlauben. Auch diese Sonderregelung im Paragraf 246 des Baugesetzbuches sollte ursprünglich zum Jahresende auslaufen.

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