Bildungspolitik

Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 kann kommen

Vera Rosigkeit Karin Billanitsch07. September 2021
Wenn Bundestag und Bundesrat diese Woche zustimmen, wird es ab August 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen geben.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler*innen geht in die Zielgeraden. Für SPD-Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht eine wichtige Weichenstellung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Der Deutsche Städtetag warnte vor einer Finanzierungslücke.

Eingung in letzter Minute. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler*innen geht in die Zielgeraden. Für SPD-Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht eine wichtige Weichenstellung für mehr Bildungsgerechtigkeit.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler*innen geht auf die Zielgeraden. Im Mai von der damaigen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf den Weg gebracht, sollte mit diesem Rechtsanspruch eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden.

Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Doch die Finanzierung des Vorhabens sorgte für Streit zwischen Bund und Ländern, der am Montagabend im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beigelegt wurde. Über die erzielte Einigung wird am heutigen Dienstag der Bundestag in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode abstimmen. Das „Ganztagsförderungsgesetz“ könnte dann, wenn auch der Bundesrat voraussichtlich kommenden Freitag sein Okay geben wird, sozusagen in letzter Minute in Kraft treten.

„Wenn Bundestag und Bundesrat der Einigung zustimmen, bedeutet das: Ab August 2026 hat jedes Kind in der ersten Klasse Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. Danach geht es jedes Jahr mit einer weiteren Klassenstufe weiter. Ab 2029 gilt der Anspruch für jedes Kind der Klassen eins bis vier“, erklärte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) im Anschluss an die Einigung im Vermittlungsausschuss am Montag.  

Finanzierung bleibt gemeinsame Kraftanstrengung

Für Lambrecht ist der Ganztagesanspruch im Grundschulalter eine sehr wichtige Weichenstellung für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten werde dafür gesorgt, dass alle Kinder gute Chancen haben, unabhängig von ihrer Herkunft und dem Geldbeutel ihrer Eltern, betonte sie.

Im Streit um die Finanzierung sei man auf die Länder zugegangen, sagte Lambrecht und sprach von einer gemeinsamen Kraftanstrengung. „Der Bund wird die Länder massiv dabei unterstützen, ausreichend Ganztagsplätze zu schaffen. Deshalb unterstützen wir als Bund die Investitionen für den Ganztagsausbau mit bis zu 3,5 Milliarden Euro. Bei den Betriebskosten sind wir ebenfalls weit auf die Länder zugegangen: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.“

Städtetag unterstützt den Ausbau

Der Deutsche Städtetag unterstützt den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss kritisierte Huaptgeschäftsführer Helmut Dedy allerdings die Finanzierung: „Bund und Länder machen mit dem Rechtsanspruch ein großes Versprechen, aber finanziell bleibt eine gewaltige Lücke von mehreren Milliarden Euro, die die Länder in der Praxis schließen müssen.“ Diese offene Rechnung dürfe nicht an die Kommunen weitergereicht werden.

Dedy sagte weiter: „Es wird für die Kommunen äußerst schwierig werden, qualifiziertes Personal für die Ganztagsangebote für zusätzlich rund 1 Million Grundschulkinder zu finden.“ Er habe Zweifel, ob es gelingt, überall rechtzeitig den Bedarf an Ganztagsbetreuung in der gewünschten Qualität zu erfüllen und forderte „dringend eine Ausbildungsoffensive der Länder in großem Stil für gut ausgebildetes zusätzliches Personal.“

Streit um die Betriebskosten

Auch Ulrich Mädge, der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, hatte in einem DEMO-Interview betont: „Wir wollen als Kommunen nur nicht am Ende die Zeche für den Ganztagsausbau bezahlen. Der deutsche Landkreistag hatte vor dem Treffen des Vermittlungsausschusses gemahnt, die Kommunen bräuchten „ein Finanzkonzept von Bund und Ländern, in dem sich zuerst die Länder gegenüber ihren Landkreisen und Städten verpflichten müssen, sie von den Kostenfolgen freizuhalten.“ Der Landkreistag befürchtet, die Betriebskosten könnten die Kommunen dauerhaft belasten.

Für Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern, ist die erzielte Eingung eine gute Nchricht für Familien in ganz Deutschland. Das sagte die ehemalige Bundesfamilienministerin via Twitter. Bund und Länder würden gemeinsam mehr als fünf Milliarden Euro in die Hand nehmen, um Plätze zu sanieren oder neue Plätze auszubauen. Das sei gerade für „Familien wichtig, die es in der Corona-Zeit besonders schwer hatten“.

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